Schufa-frei wechseln: Tarife von Anbietern ohne Schufa-Prüfung vergleichen und den Weg dorthin Schritt für Schritt gehen.
Zwei Fragen genügen. Sie sehen sofort, welche Schritte für Ihre Lage in Frage kommen.
Wählen Sie oben Ihre Lage aus. Dann erscheinen hier die Schritte.
Schufa-frei wechseln heißt: Der neue Anbieter holt beim Vertragsabschluss keine Schufa-Auskunft ein. Das Angebot ist kleiner als bei normalen Tarifen. Der Vergleich oben zeigt nur Anbieter, deren Angabe wir manuell geprüft haben, und der Schufa-Wegweiser zeigt, welcher Weg zu Ihrer Lage passt.
Schufa-frei oder „ohne Bonitäts-Check“ bedeutet: Der Anbieter verzichtet beim Vertragsabschluss auf eine Schufa-Auskunft. Es bedeutet nicht, dass Sie nichts zahlen müssen oder dass keine Bedingungen gelten. Welche Zahlungsbedingungen stattdessen gelten, steht in den Vertragsunterlagen des Anbieters, zum Beispiel Abschläge, Vorkasse oder eine Kaution.
Im Alltag werden „schufa-frei“, „ohne Schufa“ und „ohne Bonitätsprüfung“ fast gleich benutzt. Entscheidend ist, was der Anbieter selbst dazu in seinen Unterlagen schreibt.
Die Auswahl ist begrenzt und hängt von Ihrer Adresse ab. Der Vergleich oben zeigt nur Tarife von Anbietern, die keine Schufa-Prüfung durchführen und bei denen wir diese Angabe manuell geprüft haben. Erscheint für Ihre Postleitzahl kein Treffer, ist das ein normaler Fall. Dann helfen die Grundversorgung (§ 36 EnWG) und die weiteren Wege aus dem Schufa-Wegweiser.
Verzichtet ein Anbieter auf die Schufa, kann er sich auf anderem Weg absichern, zum Beispiel mit einer Vorkasse oder einer Kaution. Klären Sie vor dem Abschluss:
Was zu Beginn zusammen fällig wird, rechnen Sie mit dem Startkosten-Rechner auf der Seite Stromanbieter ohne Bonitätsprüfung aus. Die gesetzlichen Regeln der Grundversorgung erklärt die Seite Strom mit Vorkasse, Kaution oder Prepaid.
Auch ohne schufa-freien Tarif bleiben Wege offen:
Ja, es gibt Anbieter, die beim Vertragsabschluss auf die Schufa verzichten. Die Auswahl ist aber begrenzt und nicht an jeder Adresse gleich. Der Vergleich oben zeigt nur Tarife, bei denen wir die Angabe manuell geprüft haben.
Im Alltag meinen beide Begriffe fast dasselbe. Entscheidend ist, was der Anbieter in seinen Vertragsunterlagen zur Bonitätsprüfung sagt.
Das hängt vom Anbieter ab. Die Bedingungen stehen in den Vertragsunterlagen. Prüfen Sie Höhe, Fälligkeit und Rückzahlung vor dem Abschluss.
Die Adresse der Verbrauchsstelle, Ihren Jahresverbrauch, die Zählernummer, den aktuellen Zählerstand und Ihre Bankverbindung für die Abschläge.
Bei Wechseltarifen entscheidet der Anbieter. Dann bleibt die Grundversorgung: Der Grundversorger muss Haushaltskunden grundsätzlich beliefern (§ 36 Abs. 1 EnWG). Eine Vorauszahlung oder Sicherheit darf er nur unter den Voraussetzungen der §§ 14 und 15 StromGVV verlangen.
Ja, auch einige Gasanbieter verzichten auf die Schufa-Prüfung. Die Übersicht finden Sie auf der Seite „Gas ohne Schufa“.
Nein. Der Vergleich bei Now Check ist kostenlos und unverbindlich.
Ja. Nach Art. 15 DSGVO können Sie von der Schufa eine Kopie der über Sie gespeicherten Daten verlangen. Mehr dazu auf der Seite „Strom trotz Schufa“.
Diese Seite gibt allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechtsberatung. Stand der Gesetzestexte: 9. Oktober 2026.