Was bedeutet 14a EnWG (§ 14a) für Ihre Wärmepumpe?
Paragraph 14a im Energiewirtschaftsgesetz regelt, wie Netzbetreiber Wärmepumpen bei Netzüberlastung steuern dürfen und welche Entlastung Sie dafür erhalten. Hier erklären wir die wichtigsten Punkte verständlich.
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Was regelt § 14a EnWG?
§ 14a des Energiewirtschaftsgesetzes ermächtigt die Bundesnetzagentur, Regeln zur netzorientierten Steuerung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen festzulegen. Dazu gehören Geräte am Niederspannungsnetz mit einer Netzanschlussleistung von mehr als 4,2 kW: Wärmepumpen, nicht öffentlich zugängliche Ladepunkte für Elektroautos, Anlagen zur Kälteerzeugung und Stromspeicher.
Seit dem 1. Januar 2024 müssen neue Geräte dieser Art beim Netzbetreiber angemeldet und technisch steuerbar sein. Die Anmeldung übernimmt meist der Elektroinstallationsbetrieb.
Wird meine Wärmepumpe abgeschaltet?
Nein. Eine vollständige Abschaltung ist nicht zulässig. Bei drohender Netzüberlastung darf der Netzbetreiber die Leistung zeitweise reduzieren. Mindestens 4,2 kW müssen Ihnen weiter zur Verfügung stehen. Die Wärmepumpe läuft dann weiter, nur etwas langsamer. Eine solche kurze Drosselung bleibt im Alltag in der Regel unbemerkt.
Die drei Module für reduzierte Netzentgelte
Für die Steuerbarkeit erhalten Sie reduzierte Netzentgelte. Die Bundesnetzagentur hat dafür drei Varianten festgelegt, die sogenannten Module:
| Modul | So funktioniert es | Zähler | Für wen? |
|---|---|---|---|
| Modul 1 | Jährliche pauschale Reduzierung der Netzentgelte. Standardmodul bei neuen Anlagen. | Kein weiterer Zähler | Einfache Lösung, vor allem bei geringem Verbrauch oder wenigen steuerbaren Geräten |
| Modul 2 | Prozentuale Reduzierung des Arbeitspreises der Netzentgelte, ein Grundpreis für den zweiten Zähler entfällt. | Zweiter Zähler nötig | Vor allem bei höherem Verbrauch; muss beantragt werden |
| Modul 3 | Zeitvariable Netzentgelte: In Zeiten geringer Netzbelastung sind sie niedriger. | Smart Meter nötig | Nur zusätzlich zu Modul 1; seit 1. April 2025 müssen Netzbetreiber es anbieten |
Die genaue Höhe der Entlastung hängt von Ihrem Netzgebiet ab. Sie wird mit der Jahresabrechnung über den Stromlieferanten verrechnet.
Wie hoch ist die Entlastung?
Modul 1 wird nach einer Formel der Bundesnetzagentur berechnet: 80 Euro plus 3.750 kWh mal den Arbeitspreis der lokalen Netzentgelte mal 20 Prozent. Finanztip nennt im Schnitt etwa 165 Euro pro Jahr. Bei Modul 2 zahlen Sie nur 40 Prozent der normalerweise geltenden verbrauchsabhängigen Netzentgelte, und der Grundpreis für den zweiten Zähler entfällt.
Welches Modul sich lohnt, hängt von Ihrem Verbrauch und den Kosten für den zweiten Zähler ab. Bei geringen Verbräuchen ist laut Verbraucherzentrale Modul 1 die einfachste Variante, Modul 2 bietet mehr Einsparpotenzial. Fragen Sie Ihren Netzbetreiber nach den Entgelten in Ihrem Gebiet.
Netzentgelte werden jedes Jahr neu festgelegt. Prüfen Sie die aktuellen Werte bei Ihrem Netzbetreiber.
Und der Stromtarif?
Die reduzierten Netzentgelte rechnet der Stromlieferant ab. Für den Stromtarif selbst können Sie den Anbieter frei wählen. Beim Wechsel prüfen Sie, ob der Tarif für Ihre Konstellation passt, zum Beispiel für Wärmepumpen mit Modul 2 oder mit eigenem Zähler. Starten Sie im Wärmepumpenstrom-Vergleich oder lesen Sie mehr zu Wann lohnt sich ein Wärmepumpen-Stromtarif?.
Häufige Fragen
Was bedeutet § 14a EnWG?
Ab wann gilt § 14a EnWG für Wärmepumpen?
Muss ich meine Wärmepumpe anmelden?
Welches Modul ist das richtige?
Wird die Entlastung sofort gutgeschrieben?
Kostet mich die Steuerung Komfort?
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Quellen und weiterführende Informationen
- Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), § 14a: Netzorientierte Steuerung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen
- Bundesnetzagentur: Steuerbare Verbrauchseinrichtungen und Netzentgelte (§ 14a EnWG)
- Bundesnetzagentur: Festlegungen zu § 14a EnWG
- Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz: Wärmepumpen und Strompreisreduzierung nach § 14a EnWG (Stand 07.07.2025)
- Thüringer Energie (TEAG): Produktblatt zu § 14a EnWG (Netzbetreiber-Information)
- Regionetz: FAQ zu § 14a EnWG (Netzbetreiber-Information)
- Finanztip: § 14a EnWG, Rabatte für Wärmepumpe, Wallbox und Stromspeicher
- Enter: § 14a EnWG 2026, Steuerbarkeit der Wärmepumpe (Modul 3 seit 1. April 2025)
Stand: Oktober 2026. Alle Angaben dienen der Information und sind ohne Gewähr. Maßgeblich sind die Bedingungen Ihres Anbieters und Ihres Netzbetreibers. Preise und Regeln ändern sich, den aktuellen Stand zeigt der Tarifvergleich.
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