Heizstrom vergleichen: Wärmepumpenstrom und Nachtspeicher-Strom
Wählen Sie Ihre Heizung und Ihre Messung. Sie sehen sofort die passenden Tarife für Ihre Postleitzahl, ohne Straße und Hausnummer. Kostenlos und unverbindlich.
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Heizstrom vergleichen
In drei Schritten zu den Tarifen für Ihre Postleitzahl.
Was ist Heizstrom?
Heizstrom ist Strom, den Sie zum Heizen nutzen, vor allem für Wärmepumpen und Nachtspeicherheizungen. Wer einen Stromtarif für die Wärmepumpe (Wärmepumpentarif) oder Strom für die Nachtspeicherheizung sucht, findet hier die passenden Tarife. Er wird häufig getrennt vom Haushaltsstrom abgerechnet, und es gibt dafür eigene Tarife. Bei Wärmepumpen gelten für steuerbare Anlagen reduzierte Netzentgelte, bei Nachtspeicherheizungen spielt der günstige Niedertarif in der Nacht die Hauptrolle.
Wir vergleichen Heizstrom-Tarife für vier Fälle: Wärmepumpe und Nachtspeicherheizung, jeweils mit getrennter oder gemeinsamer Messung.
Wärmepumpe oder Nachtspeicherheizung?
| Wärmepumpe | Nachtspeicherheizung | |
|---|---|---|
| Funktion | Nutzt Umweltwärme, Strom für den Antrieb | Lädt nachts mit Strom, gibt tagsüber Wärme ab |
| Strom | Wärmepumpenstrom | Nachtstrom (HT und NT) |
| Netzentgelte | Für steuerbare Anlagen reduziert (§ 14a EnWG) | Je nach Tarif und Messart |
| Mehr erfahren | Wärmepumpenstrom-Vergleich | Nachtspeicherstrom-Vergleich |
Getrennte oder gemeinsame Messung
Getrennte Messung heißt: Die Heizung hat einen eigenen Zähler. Gemeinsame Messung heißt: Ein Zähler mit HT- und NT-Zählwerk misst Haushalt und Heizung zusammen. Wenn Sie unsicher sind, schauen Sie auf Ihre Stromrechnung oder fragen Sie Ihren Anbieter. Alle Details: Messart bei der Wärmepumpe und Messart bei der Nachtspeicherheizung.
So funktioniert der Vergleich
- 1Heizung und Messart wählen
Wärmepumpe oder Nachtspeicher, getrennte oder gemeinsame Messung.
- 2Postleitzahl und Verbrauch eingeben
HT und NT aus der Jahresabrechnung. Ort und Netzbetreiber werden angezeigt.
- 3Tarife vergleichen und wechseln
Gesamtkosten, Laufzeit, Preisgarantie und Bonus prüfen und online abschließen.
Beim Heizstrom entscheidet nicht allein die Postleitzahl über den Preis, sondern die genaue Adresse. Unsere Vergleichspreise gelten für Ihre Postleitzahl, den Preis für Ihre Adresse bestätigt der Anbieter im Antrag.
Wissen rund um Wärmepumpe und Heizstrom
Unsere Ratgeber erklären die wichtigsten Fragen: § 14a EnWG und die Module, Kosten pro kWh, Wann sich ein Tarif lohnt, Nachtstrom-Tarife und HT/NT-Zähler. Alle Beiträge finden Sie im Wärme-Ratgeber.
Das brauchen Sie für den Vergleich
- Ihre letzte Jahresabrechnung mit den Verbrauchswerten, bei zwei Zählwerken getrennt für Hochtarif (HT) und Niedertarif (NT).
- Die Postleitzahl des Ortes, an dem die Heizung steht.
- Klarheit über Ihre Messart: eigener Zähler für die Heizung (getrennt) oder ein Zähler mit HT und NT für alles (gemeinsam).
- Bei Wärmepumpen: das Wissen, ob die Anlage seit dem 1. Januar 2024 in Betrieb ist, denn dann gelten die Regeln nach § 14a EnWG.
Kostenlos, unverbindlich, auf Deutsch und Arabisch
Der Vergleich kostet nichts, und Sie entscheiden selbst, ob Sie wechseln. Wenn Sie Fragen zu Zähler, Messart oder Tarif haben, helfen wir Ihnen persönlich, auf Deutsch und Arabisch. Den Tarifantrag schließen Sie online ab.
Häufige Fragen
Was kostet 1 kWh Strom für Wärmepumpen aktuell?
Wann lohnt sich ein Wärmepumpen-Stromtarif?
Was muss ich beim Wechsel beachten?
Was bedeutet gemeinsame oder getrennte Messung?
Was bedeutet § 14a EnWG?
Ist Wärmepumpenstrom billiger als normaler Strom?
Muss ich Straße und Hausnummer angeben?
Was ist der Unterschied zwischen Wärmepumpenstrom und Nachtstrom?
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Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesnetzagentur: Steuerbare Verbrauchseinrichtungen und Netzentgelte (§ 14a EnWG)
- Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz: Wärmepumpen und Strompreisreduzierung nach § 14a EnWG (Stand 07.07.2025)
- Verbraucherzentrale NRW: Nachtspeicherheizung, Wechsel des Stromtarifs kann Geld sparen (Stand 21.10.2024)
- Finanztip: Untersuchung zu Heizstrom für Nachtspeicherheizung und Wärmepumpe
Stand: Oktober 2026. Alle Angaben dienen der Information und sind ohne Gewähr. Maßgeblich sind die Bedingungen Ihres Anbieters und Ihres Netzbetreibers. Preise und Regeln ändern sich, den aktuellen Stand zeigt der Tarifvergleich.
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