Strom und Gas anmelden bei Umzug
Sie ziehen in eine neue Wohnung? So melden Sie Strom und Gas in vier Schritten an, ohne in die teure Grundversorgung zu rutschen. Auch ohne Zählernummer möglich.
In 4 Schritten angemeldet
- 1
Zählerstand und Zählernummer notieren
Am Tag der Schlüsselübergabe den Stand von Strom- und Gaszähler ablesen und fotografieren, am besten im Übergabeprotokoll mit dem Vermieter. Die Zählernummer steht auf dem Zähler, oft beginnend mit 1EMH, 1ESY oder 1SAG.
- 2
Tarif für die neue Adresse vergleichen
Postleitzahl und geschätzten Verbrauch eingeben und Tarife vergleichen. Die Preise hängen vom Netzgebiet ab, deshalb immer mit der neuen Postleitzahl rechnen.
- 3
Online anmelden
Den gewählten Tarif mit Einzugsdatum beantragen. Sie brauchen Name, neue Adresse, Einzugsdatum, Zählernummer, Zählerstand und Ihre Bankverbindung für die Abschläge.
- 4
Alte Wohnung abmelden
Beim bisherigen Anbieter den Auszug mit Datum und Schlusszählerstand melden, damit Sie nicht für den Verbrauch des Nachmieters zahlen.
Alles für den Umzug auf einen Blick: Umzugscheckliste.
Was passiert, wenn Sie sich nicht anmelden?
Sie sitzen nicht im Dunkeln: Sobald Sie in der neuen Wohnung Strom verbrauchen, kommt nach § 2 Abs. 2 StromGVV automatisch ein Vertrag mit dem örtlichen Grundversorger zustande. Sie müssen ihm die Entnahme dann unverzüglich in Textform mitteilen.
Der Haken: Die Grundversorgung ist meist teurer als ein frei gewählter Tarif. Wie groß der Unterschied in Ihrer Region ist, zeigen unsere aktuellen Strompreise und Gaspreise.
Zählernummer nicht zur Hand?
Kein Problem: Bei Now Check können Sie den Antrag auch ohne Zählernummer abschicken und sie später nachreichen. Wählen Sie im Formular bei den Zählerdaten einfach die Option zum Nachreichen.
Schufa-Eintrag?
Einige Anbieter verzichten auf eine Bonitätsprüfung: Strom ohne Schufa und Gas ohne Schufa.
Häufige Fragen
Wie melde ich Strom in einer neuen Wohnung an?
Sie wählen einen Stromtarif für die neue Adresse und beantragen ihn mit Ihrem Einzugsdatum, der Zählernummer und dem Zählerstand beim Einzug. Bei Now Check vergleichen Sie die Tarife und schließen den Antrag direkt online ab.
Was passiert, wenn ich mich nach dem Einzug nicht anmelde?
Sobald Sie Strom aus dem Netz entnehmen, kommt nach § 2 Abs. 2 StromGVV ein Grundversorgungsvertrag mit dem örtlichen Grundversorger zustande. Sie sind dann verpflichtet, dem Grundversorger die Entnahme unverzüglich in Textform mitzuteilen. Sie haben also Strom, zahlen aber den Grundversorgungstarif, der oft teurer ist als ein Wechseltarif.
Kann ich Strom ohne Zählernummer anmelden?
Bei Now Check können Sie den Antrag auch ohne Zählernummer abschicken. Wählen Sie im Formular bei den Zählerdaten die Option zum Nachreichen; wir melden uns und Sie geben die Nummer später durch.
Muss ich Gas extra anmelden?
Ja. Strom und Gas sind getrennte Verträge, auch wenn beide vom selben Anbieter kommen können. Wenn Ihre Wohnung mit Gas heizt oder kocht, melden Sie beide an.
Was ist die Grundversorgung?
Der Grundversorger ist in jedem Netzgebiet verpflichtet, Haushaltskunden zu seinen veröffentlichten Bedingungen und Preisen zu beliefern (§ 36 Abs. 1 EnWG). Die Grundversorgung ist eine sichere Rückfalllösung, aber meist nicht der günstigste Tarif.
Wann sollte ich Strom und Gas anmelden?
Am besten vor dem Einzug, sobald Sie Adresse und Einzugsdatum kennen. So ist der neue Tarif vom ersten Tag an aktiv und Sie vermeiden die Grundversorgung.
Rechtsgrundlagen: § 2 StromGVV, § 36 EnWG. Keine Rechtsberatung.
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