Stromsperre: Was tun? Fristen, Schwelle und die ersten Schritte
Eine Drohung mit der Stromsperre ist kein Urteil. Das Gesetz schreibt Fristen und eine Mindestschwelle vor. Mit dem Rechner sehen Sie in Sekunden, ab wann Ihr Lieferant frühestens abschalten lassen darf, und was Sie bis dahin tun können.
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- Mit Rechner und Quellen
- Stand Oktober 2026
Zwei Rechner: Wann darf frühestens unterbrochen werden, und ist die Schwelle erreicht?
Tragen Sie mindestens das Datum der Androhung oder der Ankündigung ein. Dann sehen Sie, ab wann der Strom frühestens abgestellt werden darf.
Weitere Angaben (optional)
Geben Sie den Rückstand und Ihren Abschlag ein. Wir zeigen, ob die gesetzliche Schwelle für eine Unterbrechung erreicht ist.
Wie läuft eine Stromsperre ab? Die vier Stufen
Der Lieferant darf nicht von heute auf morgen abschalten. Bei Haushaltskunden regelt § 41f EnWG, wann die Versorgung wegen Nichtzahlung unterbrochen werden darf. Die Vorschrift wurde zum 23. Dezember 2025 neu gefasst. Der Ablauf hat vier Stufen:
- 1Mahnung
Zahlen Sie eine fällige Forderung nicht, mahnt der Lieferant. Er darf mit der Mahnung zugleich die Unterbrechung androhen.
- 2Androhung und vier Wochen
Die Versorgung darf frühestens vier Wochen nach der Androhung unterbrochen werden. Mit der Androhung muss der Lieferant Sie zugleich in Textform über Möglichkeiten informieren, die Unterbrechung ohne Mehrkosten zu vermeiden, und auf örtliche Hilfsangebote hinweisen.
- 3Ankündigung
Den Beginn der Unterbrechung muss er Ihnen acht Werktage vorher brieflich mitteilen. Androhung und Ankündigung müssen in hervorgehobener Weise den Grund und die voraussichtlichen Kosten der Unterbrechung nennen.
- 4Unterbrechung
Erst danach darf der Lieferant die Unterbrechung beim zuständigen Netzbetreiber beauftragen.
Er zählt vier Wochen ab der Androhung und acht Werktage ab der Ankündigung. Samstage zählen als Werktage, Sonntage und bundesweite Feiertage nicht. Der spätere der beiden Tage ist der frühestmögliche Beginn.
Ab welchem Rückstand darf der Strom gesperrt werden?
Nicht jeder offene Betrag reicht. Nach § 41f Abs. 3 EnWG darf der Lieferant nur unterbrechen lassen, wenn Sie nach Abzug etwaiger Anzahlungen mit mindestens dem Doppelten Ihres monatlichen Abschlags in Verzug sind. Zahlen Sie keine Abschläge, müssen es mindestens ein Sechstel der voraussichtlichen Jahresrechnung sein. Zusätzlich muss der Zahlungsverzug mindestens 100 Euro betragen.
| Ihr Fall | Schwelle | Warum |
|---|---|---|
| Abschlag 50 Euro | 100 Euro | Das Doppelte sind 100 Euro, gleich dem Mindestbetrag |
| Abschlag 40 Euro | 100 Euro | Das Doppelte wären 80 Euro, es gilt der Mindestbetrag |
| Abschlag 80 Euro | 160 Euro | Das Doppelte des Abschlags liegt über 100 Euro |
| Kein Abschlag, Jahresrechnung 1.200 Euro | 200 Euro | Ein Sechstel von 1.200 Euro |
| Kein Abschlag, Jahresrechnung 480 Euro | 100 Euro | Ein Sechstel wären 80 Euro, es gilt der Mindestbetrag |
Rechenbeispiele zur Verdeutlichung, keine Aussage über Ihren Vertrag. Maßgeblich ist Ihre Abrechnung.
Rückstände, die zum Zeitpunkt der Androhung bereits bei der Schlichtungsstelle (§ 111b EnWG) anhängig sind, bleiben bei der Schwelle außer Betracht. Im Rechner können Sie diesen Anteil unter „Weitere Angaben“ eintragen.
Sofort-Plan: Die ersten sieben Tage
Je früher Sie handeln, desto mehr Spielraum gibt es. Diese Reihenfolge hat sich bewährt:
- 1Schreiben sichern
Legen Sie Mahnung, Androhung und Ankündigung zurück. Das Datum jedes Schreibens zählt für die Fristen.
- 2Forderung prüfen
Stimmen Zeitraum, Zählerstand und Betrag? Eine falsche Rechnung dürfen Sie beanstanden. Rückstände, die bereits bei der Schlichtungsstelle anhängig sind, bleiben bei der Schwelle außer Betracht.
- 3Mit dem Lieferanten sprechen
Bitten Sie schriftlich um Ratenzahlung oder Stundung und nennen Sie einen Betrag, den Sie verlässlich zahlen können. Der Gesetzgeber lässt eine Unterbrechung nicht zu, wenn Sie darlegen, dass hinreichende Aussicht besteht, dass Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen (§ 41f Abs. 2 EnWG).
- 4In der Grundversorgung: Abwendungsvereinbarung verlangen
Sind Sie im Grundversorgungstarif, können Sie nach der Androhung ein Angebot für eine Abwendungsvereinbarung verlangen. Der Grundversorger muss sie Ihnen innerhalb einer Woche, spätestens mit der Ankündigung, in Textform anbieten (§ 41g EnWG). Im Rechner können Sie das Datum Ihrer Bitte eintragen.
- 5Hilfe holen
Schuldnerberatung, Verbraucherzentrale und örtliche Hilfsangebote kennen die Abläufe. Ihr Lieferant muss Sie mit der Androhung auf solche Angebote hinweisen.
- 6Sozialamt oder Jobcenter fragen
Beziehen Sie Sozialleistungen, fragen Sie dort nach, ob eine Übernahme der Schulden als Darlehen möglich ist. Das ist eine Ausnahme und keine Zusage. Mehr dazu unter Strom trotz Stromschulden.
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Wann ist eine Sperre nicht zulässig?
Auch wenn Mahnung, Androhung und Schwelle vorliegen, darf nicht in jedem Fall abgeschaltet werden:
- Unverhältnismäßigkeit: Eine Unterbrechung ist nicht zulässig, wenn ihre Folgen außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung stehen (§ 41f Abs. 2 EnWG).
- Aussicht auf Zahlung: Sie können darlegen, dass hinreichende Aussicht besteht, dass Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen, zum Beispiel mit einem konkreten Ratenplan.
- Besondere Schutzbedürftigkeit: Sie liegt insbesondere vor, wenn durch die Unterbrechung wegen gesundheitlicher oder altersbedingter Umstände eine konkrete Gefahr für Leib oder Leben droht. Sagen Sie dem Lieferanten das möglichst früh und belegen Sie es, etwa mit einem ärztlichen Attest.
Was kostet eine Sperre?
Der Lieferant muss in der Androhung und in der Ankündigung klar und hervorgehoben nennen, welche voraussichtlichen Kosten durch die Unterbrechung und die spätere Wiederherstellung der Versorgung entstehen können. Sie können im Einzelfall nachweisen, dass die Kosten geringer sind (§ 41f Abs. 6 EnWG). Vergleichen Sie diese Angaben mit der Forderung: Oft ist es günstiger, eine Ratenzahlung zu vereinbaren, als die Sperre abzuwarten.
Neuer Anbieter trotz Sperre oder Rückstand?
Wer nach einer Sperre oder mit offenen Rechnungen einen neuen Vertrag sucht, hat Wege: Die Grundversorgung steht Haushaltskunden grundsätzlich zu (§ 36 EnWG), und manche Tarife verzichten auf die Schufa-Prüfung. Die Seite Kein Stromanbieter nimmt mich zeigt die Reihenfolge, Schufa-frei Strom wechseln erklärt den Wechsel, und Strom mit Vorkasse, Kaution oder Prepaid ordnet die Sicherheiten ein.
Ein Anbieterwechsel löscht den Rückstand beim bisherigen Lieferanten nicht. Klären Sie ihn parallel, sonst droht Ärger mit Inkasso und Schufa-Eintrag.
Das sollten Sie bereithalten
- Mahnung, Androhung und Ankündigung im Original mit Datum
- Letzte Jahresabrechnung und Ihre Abschlagshöhe
- Ihre Zählernummer und den letzten Zählerstand
- Einkommensnachweis, wenn Sie eine Ratenzahlung vorschlagen
- Ein ärztliches Attest, falls eine besondere Schutzbedürftigkeit besteht
- Eine Übersicht Ihrer bisherigen Zahlungen
Häufige Fragen
Wie lange nach der Androhung darf der Strom gesperrt werden?
Wie hoch muss der Rückstand für eine Stromsperre sein?
Kann der Lieferant sofort abschalten?
Was ist eine Abwendungsvereinbarung?
Wer ist besonders geschützt?
Zählen Samstage bei den acht Werktagen mit?
Übernimmt das Jobcenter meine Stromschulden?
Gelten die Fristen auch für Gas?
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Quellen und weiterführende Informationen
- § 41f EnWG: Versorgungsunterbrechungen wegen Nichtzahlung bei Haushaltskunden (Fassung seit 23.12.2025)
- § 41g EnWG: Ergänzende Regelungen in der Grundversorgung (Abwendungsvereinbarung)
- § 36 EnWG: Grundversorgungspflicht
- § 111b EnWG: Schlichtungsstelle Energie
- Verbraucherzentrale: Stromsperre, was nun?
Stand: 14. Oktober 2026. Alle Angaben dienen der Information und sind keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Gesetze und die Schreiben Ihres Lieferanten. Fristen und Regeln können sich ändern.
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