Stromausfall: Was Sie jetzt tun können und wen Sie informieren
Bei einem Stromausfall ist nicht Ihr Stromanbieter zuständig, sondern der Netzbetreiber, der das örtliche Netz betreibt. Hier steht, was in den ersten Minuten hilft, worauf Sie achten sollten und was bei Schäden gilt.
Stand: 08.10.2026
Netzbetreiber zur Postleitzahl findenDie ersten Schritte
Prüfen, ob nur Ihre Wohnung betroffen ist
Schauen Sie, ob Nachbarn, Treppenhaus oder Straßenlaternen ebenfalls ohne Strom sind. Dann liegt die Störung im Netz.
Sicherungen und FI-Schutzschalter ansehen
Ist nur Ihre Wohnung betroffen, schauen Sie in den Zählerkasten. Löst ein Schalter sofort wieder aus, probieren Sie nicht weiter, sondern holen Sie eine Elektrofachkraft.
Den Netzbetreiber informieren
Bei einer Störung im Netz ist der Netzbetreiber zuständig, nicht Ihr Stromanbieter. Halten Sie Adresse und Zählernummer bereit. Die Nummer steht auf Ihrer Rechnung und auf der Internetseite des Netzbetreibers.
Notruf nur bei Notfällen
Die Nummern 112 und 110 sind für lebensbedrohliche Notfälle da. Ein Stromausfall allein ist kein Notfall und sollte darüber nicht gemeldet werden.
Empfindliche Geräte vom Netz nehmen
Schalten Sie Geräte aus oder ziehen Sie den Stecker, damit sie bei der Rückkehr des Stroms nicht beschädigt werden.
Während des Ausfalls
- Für Licht eine Taschenlampe nutzen. Bei Kerzen auf die Brandgefahr achten, am besten in feuerfesten Gefäßen und nie unbeaufsichtigt.
- Ein batteriebetriebenes oder Kurbelradio hilft, Durchsagen der Behörden zu empfangen, wenn Internet und Fernseher ausfallen.
- Ein geladenes Handy und eine Powerbank helfen bei der Verständigung. Bargeld ist nützlich, weil bei Stromausfall Geldautomaten und Kartenzahlung oft nicht funktionieren.
- Wer mit Kamin oder Ofen heizt, braucht Brennstoff. Bei gasbetriebenen Heizquellen ist wichtig, dass das Gerät eine Sauerstoffmangel- und Zündsicherung hat.
- Nachbarn fragen, ob sie Hilfe brauchen, besonders ältere oder pflegebedürftige Menschen.
Nach dem Ausfall
- Elektrische Geräte nacheinander wieder einschalten, nicht alle auf einmal.
- Uhren, Timer und andere Einstellungen prüfen, sie können sich durch den Ausfall verstellt haben.
- Entstandene Schäden fotografieren, Belege aufbewahren und dem Netzbetreiber unverzüglich melden (siehe unten).
Schäden und Haftung: Was § 18 NAV regelt
Für Schäden durch Unterbrechungen der Stromversorgung haftet nicht der Stromanbieter, sondern unter bestimmten Voraussetzungen der Netzbetreiber. Die Grundlage ist § 18 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV). Dort steht unter anderem:
- Bei Vermögensschäden ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
- Bei Sachschäden, die weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verursacht wurden, ist die Haftung des Netzbetreibers auf 5.000 Euro je Anschlussnutzer begrenzt.
- Der geschädigte Anschlussnutzer muss den Schaden unverzüglich dem Netzbetreiber mitteilen.
Ob im Einzelfall ein Anspruch besteht, hängt davon ab, ob den Netzbetreiber ein Verschulden trifft. Das ist keine Rechtsberatung. Bei Streit hilft die Verbraucherzentrale. Den Wortlaut finden Sie im Gesetzestext: § 18 NAV.
Vorsorge: Das sollte im Haus sein
- Taschenlampen und Ersatzbatterien
- Batterie- oder Kurbelradio
- Powerbank und etwas Bargeld
- Vorrat an Wasser und haltbaren Lebensmitteln (das BBK nennt für eine Woche rund 14 Liter Flüssigkeit pro Person)
- Warme Kleidung und Decken
Ausführliche Checklisten und Hinweise für den Notfall bietet das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK).
Häufige Fragen zum Stromausfall
Wer ist bei einem Stromausfall zuständig?
Der Netzbetreiber, der das örtliche Stromnetz betreibt. Ihr Stromanbieter liefert den Strom, ist aber für Störungen im Netz nicht der Ansprechpartner. Welcher Netzbetreiber bei Ihnen zuständig ist, zeigt die Abfrage mit Ihrer Postleitzahl auf unserer Seite Netzbetreiber finden.
Soll ich bei einem Stromausfall den Notruf wählen?
Nein, nicht allein wegen des Stromausfalls. Notrufnummern sind für lebensbedrohliche Notfälle gedacht. Für die Störung selbst ist der Netzbetreiber der richtige Ansprechpartner.
Bekomme ich Schadenersatz für verdorbene Lebensmittel oder defekte Geräte?
Das hängt vom Einzelfall ab und richtet sich nach § 18 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV). Dort ist unter anderem geregelt, dass bei Vermögensschäden die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen ist und dass bei Sachschäden ohne Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit die Haftung des Netzbetreibers auf 5.000 Euro je Anschlussnutzer begrenzt ist. Den Schaden müssen Sie unverzüglich melden.
Muss ich meinen Stromanbieter über den Ausfall informieren?
Für eine Störung im Netz ist der Netzbetreiber zuständig. Ihren Anbieter brauchen Sie dafür in der Regel nicht zu informieren.
Wie melde ich einen Schaden nach einem Stromausfall?
Teilen Sie den Schaden dem Netzbetreiber unverzüglich mit (§ 18 Abs. 7 NAV). Sinnvoll sind Fotos, Belege über den Wert der Gegenstände und eine kurze Beschreibung, wann der Ausfall war. Bei Streit über die Höhe hilft die Verbraucherzentrale.
Quellen und Hinweise
- Verhalten und Vorsorge bei Stromausfall: Empfehlungen des BBK.
- Haftung des Netzbetreibers: § 18 Niederspannungsanschlussverordnung (gesetze-im-internet.de).
- Die Störungsnummer Ihres Netzbetreibers finden Sie auf Ihrer Rechnung oder auf seiner Internetseite. Welcher Netzbetreiber zuständig ist, zeigt Netzbetreiber finden.
- Now Check ist nicht der Netzbetreiber und kann Störungen nicht beheben oder melden.