Grundversorgung Strom: Was sie kostet und wie viel Sie sparen können
Die Grundversorgung steht Haushalten grundsätzlich zu, auch mit negativer Schufa. Sie ist das Sicherheitsnetz, aber selten der günstigste Weg. Der Vergleich zeigt für Ihre Postleitzahl, was Ihr Grundversorger verlangt und wie viel ein Tarif ohne Schufa-Prüfung im Jahr spart.
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- Stand Oktober 2026
Grundversorgung gegen Tarife ohne Schufa-Prüfung
Postleitzahl und Verbrauch eingeben, Unterschied ablesen.
Geben Sie Postleitzahl und Verbrauch ein. Wir laden den Preis Ihres Grundversorgers und die Tarife ohne Schufa-Prüfung.
Was ist die Grundversorgung?
Die Grundversorgung ist die Belieferung von Haushaltskunden zu Allgemeinen Preisen und Bedingungen. Der Grundversorger ist verpflichtet, Haushaltskunden in seinem Netzgebiet zu beliefern (§ 36 EnWG). Das gilt auch dann, wenn ein anderer Anbieter Sie abgelehnt hat oder Ihre Schufa negative Einträge zeigt. Die Grundversorgung ist deshalb das Sicherheitsnetz der Stromversorgung: Wer keinen anderen Vertrag hat, fällt nicht ins Leere.
Das Sicherheitsnetz hat einen Preis. Die Grundversorgung ist ein Standardprodukt, das nicht auf einen Preisvergleich zugeschnitten ist. Wie groß der Unterschied zu anderen Tarifen an Ihrer Adresse ist, hängt vom Netzgebiet und vom Markt ab. Genau das zeigt der Vergleich oben.
Wer ist mein Grundversorger?
Grundversorger ist in jedem Netzgebiet das Unternehmen, das dort die meisten Haushaltskunden beliefert (§ 36 Abs. 2 EnWG). Die Netzbetreiber stellen das alle drei Jahre fest und veröffentlichen das Ergebnis. Es kann also in der Nachbarstadt ein anderes Unternehmen sein als bei Ihnen, und es kann sich nach einer Neufeststellung ändern. Der Vergleich oben nennt den Grundversorger für Ihre Postleitzahl, wenn die Abfrage ihn liefert.
Wo finde ich die Preise der Grundversorgung?
Der Grundversorger muss seine Allgemeinen Bedingungen und Allgemeinen Preise öffentlich bekannt geben und im Internet veröffentlichen (§ 36 Abs. 1 EnWG). Suchen Sie auf seiner Internetseite nach dem Preisblatt der Grundversorgung. Dort stehen Arbeitspreis, Grundpreis und der Zeitpunkt, ab dem die Preise gelten. Der Preis in unserem Vergleich stammt aus unserer Preisabfrage und kann vom aktuellen Preisblatt abweichen, deshalb ist das Preisblatt maßgeblich.
Der Jahrespreis ist Grundpreis mal zwölf plus Arbeitspreis mal Jahresverbrauch. Der Monatspreis ist der Jahrespreis geteilt durch zwölf. Er ist eine Orientierung für Ihr Budget, Ihre Abschläge legt der Lieferant fest.
So lesen Sie den Vergleich
- 1Grundversorgung
Die dunkle Karte zeigt den Jahres- und Monatspreis Ihres Grundversorgers für Ihren Verbrauch.
- 2Balken
Die beiden Balken stellen die Jahrespreise der Grundversorgung und des günstigsten Tarifs ohne Schufa-Prüfung gegenüber.
- 3Ersparnis
Der Text nennt die Ersparnis in Euro, in Prozent und pro Monat. Liegt kein Tarif unter der Grundversorgung, steht das auch dort.
- 4Top drei
Darunter sehen Sie die drei günstigsten Tarife. Mit einem Klick gelangen Sie mit Ihren Angaben zum vollständigen Vergleich.
Ein Beispiel mit erfundenen Zahlen
Ein Haushalt verbraucht 2.500 Kilowattstunden Strom im Jahr. Der Grundversorger verlangt 40 Cent je Kilowattstunde und 15 Euro Grundpreis im Monat, das sind 1.180 Euro im Jahr oder rund 98 Euro im Monat. Ein Tarif ohne Schufa-Prüfung kostet 800 Euro im Jahr, rund 67 Euro im Monat. Der Unterschied beträgt 380 Euro im Jahr, das sind rund 32 Prozent.
Das Beispiel ist erfunden und keine Aussage über Ihren Grundversorger. Es zeigt, wie sich Arbeits- und Grundpreis zum Jahrespreis summieren und warum ein Vergleich lohnt, auch wenn die Grundversorgung der sichere Weg bleibt.
Wann die Grundversorgung die richtige Wahl ist
- Wenn Anbieter Ihren Antrag ablehnen und Sie sofort Strom brauchen
- Beim Einzug, bis ein günstigerer Tarif beginnt, siehe Strom beim Neueinzug
- Wenn in Ihrem Netzgebiet keine Tarife ohne Schufa-Prüfung angeboten werden
- Als Übergang, solange Sie Rückstände klären und neue Verträge schwierig sind
Drei Tipps für den Vergleich
- Nehmen Sie Ihren echten Jahresverbrauch von der letzten Abrechnung, nicht die Haushaltsgröße, wenn Sie ihn kennen
- Vergleichen Sie nicht nur das erste Jahr: Fragen Sie nach Bonus, Preisgarantie und Laufzeit
- Prüfen Sie das aktuelle Preisblatt Ihres Grundversorgers, bevor Sie entscheiden, denn Preise können sich ändern
Der Weg zum günstigeren Tarif
Haben Sie den Vergleich gelesen, ist der Wechsel unkompliziert. Das Wechselverfahren darf höchstens drei Wochen dauern, der Wechsel darf Sie nichts zusätzlich kosten (§ 20a Abs. 2 und 3 EnWG), und der neue Lieferant muss unverzüglich in Textform bestätigen, ob und wann er liefert (§ 20a Abs. 1 EnWG). Welche Tarife zu Ihren Prioritäten passen, zeigt die Bestenliste.
Vorauszahlung und Sicherheit in der Grundversorgung
Der Grundversorger darf eine Vorauszahlung nur verlangen, wenn nach den Umständen des Einzelfalls Grund zu der Annahme besteht, dass Sie Ihre Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig erfüllen (§ 14 StromGVV). Wer die Vorauszahlung nicht leisten will oder kann, muss mit einer Sicherheit in angemessener Höhe rechnen (§ 15 StromGVV). Alle Einzelheiten stehen unter Strom mit Vorkasse, Kaution oder Prepaid.
Häufige Fragen
Ist die Grundversorgung teurer als ein Wechseltarif?
Bekomme ich die Grundversorgung auch mit negativer Schufa?
Wer ist mein Grundversorger?
Wo finde ich die aktuellen Preise der Grundversorgung?
Wie rechnet der Vergleich?
Darf der Grundversorger Vorauszahlung verlangen?
Wie schnell kann ich aus der Grundversorgung wechseln?
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Quellen und weiterführende Informationen
- § 36 EnWG: Grundversorgungspflicht
- § 20a EnWG: Lieferantenwechsel
- § 14 StromGVV: Vorauszahlungen
- § 15 StromGVV: Sicherheitsleistung
Stand: 14. Oktober 2026. Alle Angaben dienen der Information und sind keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Gesetze und die Schreiben Ihres Lieferanten. Fristen und Regeln können sich ändern.
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