PV Anlage Kosten: Was im Angebot stehen muss und wie Sie Preise vergleichen
Was eine Photovoltaikanlage kostet, hängt von Größe, Dach, Speicher und Umfang ab. Eine pauschale Zahl wäre unseriös. Hier lernen Sie, die Bestandteile zu erkennen und Angebote mit dem Preis pro kWp vergleichbar zu machen.
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Preis pro kWp berechnen
Tragen Sie die Zahlen aus einem Angebot ein. So vergleichen Sie Angebote mit demselben Maßstab.
Wichtig: Vergleichen Sie nur Angebote mit gleichem Umfang (Montage, Zählerschrank, Anmeldung). Bei Anlagen bis 30 kW(p) fällt keine Umsatzsteuer an, Brutto und Netto sind dann gleich.
Woraus sich die Kosten zusammensetzen
Ein Angebot für Photovoltaik besteht aus mehreren Posten. Wenn ein Anbieter nur einen Pauschalpreis nennt, fragen Sie nach der Aufschlüsselung.
- Module: Anzahl, Hersteller, Typ und Leistung
- Wechselrichter: wandelt Gleichstrom in nutzbaren Strom um
- Montagesystem: Unterkonstruktion auf Ihrem Dach
- Elektroinstallation: Kabel, Schutz, Zählerschrank
- Gerüst und Montage: Arbeit am Dach
- Planung und Anmeldung: Netzbetreiber, Marktstammdatenregister
- Speicher (optional): Batterie mit nutzbarer Kapazität
Preis pro kWp: der Maßstab für den Vergleich
Zwei Angebote lassen sich nur vergleichen, wenn sie gleich groß sind. Dafür teilen Sie den Gesamtpreis durch die Leistung in kWp. Das Ergebnis ist der Preis pro kWp. Mit dem Rechner oben geht das in Sekunden.
Achten Sie darauf, dass der Umfang gleich ist. Ein günstiges Angebot ohne Gerüst oder Zählerschrank ist am Ende oft nicht günstiger.
Preise schwanken mit Material, Dach und Region. Verlässlich ist nur ein konkretes Angebot für Ihr Haus.
Netto gleich brutto: der Nullsteuersatz
Bei Photovoltaikanlagen bis 30 kW(p) gilt der Nullsteuersatz (§ 12 Absatz 3 UStG). Die Umsatzsteuer beträgt dann null Prozent, Netto und Brutto sind gleich. Weist ein Angebot 19 Prozent aus, fragen Sie nach.
Der Speicher: nutzbar ist nicht gleich nominal
Bei Batteriespeichern unterscheiden sich nominale und nutzbare Kapazität. Verlangen Sie die nutzbare Kapazität in kWh und rechnen Sie den Preis pro nutzbarer Kilowattstunde. Ob sich ein Speicher lohnt, hängt davon ab, wie viel Solarstrom Sie selbst verbrauchen. Mehr dazu auf Lohnt sich Photovoltaik?
Nebenkosten, die oft fehlen
Fragen Sie im Angebot ausdrücklich nach diesen Punkten:
- Zählerschrank und Messkonzept
- Netzanschluss und Anmeldung beim Netzbetreiber
- Zustand und Statik des Dachs
- Gerüst, Entsorgung, Anfahrt
- Versicherung und Wartung nach der Inbetriebnahme
So lesen Sie ein Angebot: sieben Schritte
- 1Leistung in kWp finden
Ohne diese Zahl ist kein Vergleich möglich.
- 2Komponenten prüfen
Hersteller und Typ von Modulen, Wechselrichter, Speicher.
- 3Umfang abgleichen
Montage, Gerüst, Elektro, Zählerschrank, Anmeldung.
- 4Preis pro kWp rechnen
Mit dem Rechner oben.
- 5Garantien lesen
Dauer und Umfang schriftlich, getrennt je Komponente.
- 6Zahlungsplan ansehen
Gestaffelt nach Fortschritt, keine hohe Vorauszahlung.
- 7Mindestens drei Angebote einholen
Erst der Vergleich zeigt, was ein Preis wert ist.
Warnzeichen bei Angeboten
- Druck wie „nur heute“ oder „nur noch wenige Plätze“
- Pauschalpreis ohne Komponenten
- Hohe Zahlung im Voraus
- Keine Prüfung des Dachs vor dem Angebot
- Versprechen, was Sie „garantiert“ sparen
Häufige Fragen
Was kostet eine PV-Anlage?
Wie rechne ich den Preis pro kWp?
Ist der Preis netto oder brutto?
Welche Kosten kommen nach dem Kauf?
Kann ich die Anlage über einen Kredit bezahlen?
Das könnte Sie auch interessieren
Quellen und weiterführende Informationen
- § 12 UStG: Steuersätze (Absatz 3: Nullsteuersatz für bestimmte Photovoltaikanlagen)
- Bundesfinanzministerium: Fragen und Antworten zur Förderung von Photovoltaikanlagen (Nullsteuersatz)
- KfW: Erneuerbare Energien – Standard (270), zinsgünstiger Kredit für Photovoltaik und Speicher
- Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur
Stand: 16. Oktober 2026. Alle Angaben dienen der Information und sind keine Rechts- oder Steuerberatung. Beträge, Fristen und Programme ändern sich, maßgeblich sind die Gesetze und die Programmbedingungen. Das Gesetzgebungsverfahren zur EEG-Novelle 2027 läuft noch.
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