Bester Stromanbieter ohne Schufa: Ihre persönliche Bestenliste
Den einen besten Anbieter für alle gibt es nicht. Für Sie ist der Tarif am besten, der Ihre Prioritäten trifft: niedriger Preis, lange Preisgarantie, kurze Bindung oder Bonus. Stellen Sie die Regler ein und sehen Sie sofort, welche Tarife ohne Schufa-Prüfung am besten passen.
- Kostenlos und unverbindlich
- Mit Rechner und Quellen
- Stand Oktober 2026
Postleitzahl und Verbrauch eingeben, Prioritäten einstellen, Ergebnis ablesen.
Geben Sie Postleitzahl und Verbrauch ein. Dann laden wir die Tarife der Anbieter ohne Schufa-Prüfung und Sie ordnen sie nach Ihren Wünschen.
Was heißt „bester“ Anbieter?
Wer „bester Stromanbieter ohne Schufa“ sucht, will meist drei Dinge zugleich: einen fairen Preis, verlässliche Bedingungen und die Sicherheit, dass der Vertrag zustande kommt. Welche dieser Eigenschaften zählt, hängt vom Haushalt ab. Wer knapp kalkuliert, schaut zuerst auf den Preis. Wer sich nicht lange binden will, auf die Vertragslaufzeit. Wer Planungssicherheit sucht, auf die Preisgarantie.
Deshalb ordnet die Bestenliste nicht nach einer festen Formel, sondern nach Ihren Prioritäten. Jedes Kriterium bekommt ein Gewicht von „egal“ bis „am wichtigsten“. Aus den Gewichten entsteht für jeden Tarif ein Wert in Prozent. Je höher, desto besser passt der Tarif zu Ihren Wünschen.
So funktioniert die Bestenliste
- 1Postleitzahl und Verbrauch eingeben
Den Jahresverbrauch finden Sie auf Ihrer letzten Abrechnung. Ohne Abrechnung wählen Sie die Haushaltsgröße, dann setzt der Rechner einen üblichen Wert ein.
- 2Tarife laden
Wir laden die aktuellen Tarife für Ihre Postleitzahl und behalten nur die von Anbietern, die laut Angabe keine Schufa-Prüfung durchführen.
- 3Prioritäten einstellen
Wählen Sie ein Profil („Günstig“, „Sicher“, „Flexibel“) oder stellen Sie die sechs Regler selbst ein.
- 4Ergebnis prüfen
Die fünf besten Tarife erscheinen mit Jahrespreis, Passgenauigkeit und den Punkten, in denen der Tarif stark ist. Mit einem Klick gelangen Sie mit Ihren Angaben zum vollständigen Vergleich.
Die sechs Kriterien im Überblick
| Kriterium | Was gemessen wird | Worauf Sie achten sollten |
|---|---|---|
| Niedriger Preis | Der Jahrespreis laut Tarifliste für Ihren Verbrauch | Prüfen Sie, was im Preis enthalten ist, etwa einen Bonus |
| Lange Preisgarantie | Wie lange der Preis fest bleibt, bis zu 24 Monate gewertet | Eine Garantie schützt vor Preiserhöhungen, aber nicht vor jeder Anpassung, Details stehen im Vertrag |
| Kurze Vertragsbindung | Die Mindestlaufzeit, ohne Mindestlaufzeit ist am besten | Lesen Sie Kündigungsfrist und Verlängerung |
| Bonus | Ob ein Neukunden- oder Sofortbonus enthalten ist | Ein Bonus wird in der Regel nur einmal gewährt, fragen Sie nach den Bedingungen |
| Ökostrom | Ob der Tarif als Ökostrom gekennzeichnet ist | Achten Sie auf die Angaben des Anbieters zur Herkunft |
| Überweisung | Ob statt Lastschrift auch Überweisung möglich ist | Hilfreich, wenn Sie kein Lastschriftmandat erteilen möchten |
Die Wertung nutzt nur die Felder der Tarifliste und Ihre Gewichte. Sie ersetzt nicht das Lesen der Vertragsunterlagen.
Welche Anbieter erscheinen in der Liste?
Die Bestenliste zeigt ausschließlich Tarife von Anbietern, die laut Angabe aktuell keine Schufa-Prüfung durchführen und deren Angabe von Now Check manuell geprüft wurde. Anbieter ohne diese Angabe erscheinen nicht. Die Liste kann sich ändern, wenn Anbieter ihre Bedingungen anpassen, deshalb ist das Datum der Abfrage immer der heutige Tag.
Ohne Schufa-Prüfung heißt nicht ohne Bedingungen. Manche Anbieter verlangen stattdessen eine Vorauszahlung oder eine Kaution. Was gilt, steht in den Vertragsunterlagen. Wie solche Zahlungen in der Grundversorgung geregelt sind, erklärt die Seite Strom mit Vorkasse, Kaution oder Prepaid.
Postleitzahl und Verbrauch werden für die Abfrage der Tarife genutzt. Die Einstellung Ihrer Prioritäten bleibt in Ihrem Browser.
Den Preis richtig lesen
Der Jahrespreis ist der Betrag, den die Tarifliste für Ihren Verbrauch nennt. Er setzt sich aus Arbeitspreis, Grundpreis und einem eventuellen Bonus zusammen. Vergleichen Sie Tarife immer bei gleichem Verbrauch, sonst verzerrt sich das Bild. Tragen Sie deshalb Ihren echten Jahresverbrauch ein.
Beachten Sie außerdem: Ein niedriger Jahrespreis im ersten Jahr sagt nichts über das zweite. Prüfen Sie, wie lange der Preis fest bleibt und wann eine Anpassung möglich ist. Wer zwei Anbieter mit ähnlichem Preis vergleicht, entscheidet am besten nach Preisgarantie und Laufzeit.
Und die Grundversorgung?
Die Grundversorgung ist der Rückfall, wenn kein Wunschtarif zustande kommt. Haushaltskunden haben grundsätzlich Anspruch darauf (§ 36 EnWG), auch mit negativer Schufa. Sie ersetzt aber keinen Preisvergleich, deshalb lohnt sich der Blick in die Bestenliste. Wie Sie die Kosten der ersten Tage einordnen, zeigt Strom beim Neueinzug.
Nach der Bestenliste: So gehen Sie weiter vor
- 1Vertragsunterlagen lesen
Prüfen Sie Preise, Laufzeit, Kündigungsfrist, Preisgarantie und mögliche Vorauszahlung oder Kaution.
- 2Daten bereithalten
Für den Abschluss brauchen Sie Zählernummer, Zählerstand und, je nach Anbieter, die Marktlokations-ID. Beides steht auf Ihrer Abrechnung.
- 3Kündigung klären
Der neue Lieferant kann die Kündigung beim bisherigen Lieferanten übernehmen. Wann sie spätestens eingehen muss, zeigt der Zeitplaner für den Wechsel.
- 4Bestätigung abwarten
Der neue Lieferant muss unverzüglich in Textform bestätigen, ob und zu welchem Termin er die Belieferung aufnehmen kann (§ 20a Abs. 1 EnWG).
Häufige Fragen
Welcher Stromanbieter ohne Schufa ist der beste?
Woher kommen die Tarife in der Liste?
Heißt „ohne Schufa“, dass ich sicher beliefert werde?
Was bedeutet der Wert in Prozent?
Kann ich die Regler zurücksetzen?
Was, wenn keine Tarife erscheinen?
Wie schnell klappt der Wechsel?
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Zeitplaner: Kündigungstermin, Beauftragung und frühester Lieferbeginn.
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Was der Grundversorger verlangen darf.
Quellen und weiterführende Informationen
- § 36 EnWG: Grundversorgungspflicht
- § 20a EnWG: Lieferantenwechsel
- § 14 StromGVV: Vorauszahlungen
- § 15 StromGVV: Sicherheitsleistung
Stand: 14. Oktober 2026. Alle Angaben dienen der Information und sind keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Gesetze und die Schreiben Ihres Lieferanten. Fristen und Regeln können sich ändern.
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