Strom anmelden ohne Schufa: Ihr Fahrplan für den Einzug
Beim Einzug brauchen Sie ab dem ersten Tag Strom. Der Fahrplan rechnet aus Ihrem Einzugsdatum aus, bis wann Sie einen Tarif beauftragen sollten, was am Einzugstag zu tun ist und wann die Grundversorgung frühestens endet. Auch ohne Schufa-Prüfung.
- Kostenlos und unverbindlich
- Mit Rechner und Quellen
- Stand Oktober 2026
Ihr Fahrplan für den Einzug
Einzugsdatum eintragen, Termine ablesen. Die Rechnung bleibt in Ihrem Browser.
Tragen Sie Ihren Einzugstermin ein. Dann sehen Sie, bis wann Sie den Tarif beauftragen sollten und was am Einzugstag zu tun ist.
Drei Wege zum Strom nach dem Einzug
Wer in eine neue Wohnung zieht, hat drei Möglichkeiten. Sie unterscheiden sich in Aufwand, Preis und Zahlungsbedingungen:
| Weg | So funktioniert es | Was Sie beachten sollten |
|---|---|---|
| Grundversorgung | Der Vertrag kommt durch die Stromentnahme zustande. Sie melden sie dem Grundversorger in Textform | Der Grundversorger muss Haushaltskunden beliefern (§ 36 EnWG). Vorauszahlung nur mit Grund im Einzelfall (§ 14 StromGVV) |
| Tarif ohne Schufa-Prüfung | Sie schließen online einen Vertrag mit einem Anbieter, der laut eigener Angabe nicht prüft | Zahlungsbedingungen wie Vorauszahlung oder Kaution in den Vertragsunterlagen lesen |
| Tarif mit Prüfung | Der Anbieter holt eine Auskunft ein und entscheidet | Bei Ablehnung bleibt die Grundversorgung |
Allgemeine Übersicht. Welche Bedingungen gelten, steht in den Unterlagen des jeweiligen Anbieters.
Was passiert, wenn Sie einziehen und nichts tun?
Sie sind trotzdem versorgt. Wird Strom aus dem Netz entnommen, ohne dass ein Vertrag besteht, kommt der Grundversorgungsvertrag mit dem örtlichen Grundversorger durch die Entnahme zustande. Das sieht § 2 Abs. 2 StromGVV vor. Die Pflicht dazu lautet: Sie müssen dem Grundversorger die Entnahme unverzüglich in Textform mitteilen, etwa per E-Mail oder über sein Onlineformular.
Das ist keine Kündigungsfalle: Der Grundversorgungsvertrag ist mit einer Frist von zwei Wochen kündbar, und für die Kündigung darf der Grundversorger keine gesonderten Entgelte verlangen (§ 20 StromGVV). Wer lieber sofort einen anderen Tarif möchte, kündigt am Einzugstag und wechselt.
Das ist das Unternehmen, das in Ihrem Netzgebiet die meisten Haushaltskunden beliefert. Wie Sie ihn finden und was Sie dort bezahlen, steht unter Strom trotz Schufa.
Der Fahrplan in sechs Schritten
- 1Einzugstermin festhalten
Ihr Einzugstag bestimmt alle weiteren Termine. Tragen Sie ihn im Rechner oben ein.
- 2Tarif vergleichen
Vergleichen Sie Tarife nach Gesamtpreis im Jahr, Laufzeit, Kündigungsfrist und Zahlungsbedingungen. Mit dem Filter für Tarife ohne Schufa-Prüfung sehen Sie nur Anbieter, die laut eigener Angabe nicht prüfen: Strom ohne Schufa.
- 3Spätestens drei Wochen vorher beauftragen
Ein Lieferantenwechsel darf höchstens drei Wochen dauern (§ 20a EnWG). Wer spätestens drei Wochen vor dem Einzug beauftragt, hat den Tarif rechtzeitig zum Einzugstag.
- 4Zählerstand ablesen
Lesen Sie am Einzugstag den Zählerstand ab, fotografieren Sie Zähler und Zählernummer und geben Sie den Stand an den Lieferanten weiter.
- 5Entnahme melden, wenn noch kein Vertrag besteht
Melden Sie die Stromentnahme dem Grundversorger unverzüglich in Textform (§ 2 Abs. 2 StromGVV).
- 6Bei Bedarf die Grundversorgung kündigen
Ist Ihr Wunschtarif noch nicht aktiv, kündigen Sie die Grundversorgung in Textform mit zwei Wochen Frist (§ 20 StromGVV).
Strom-Tarife ohne Schufa-Prüfung für Ihre Adresse
Postleitzahl und Verbrauch eingeben, Tarif wählen, Vertrag direkt online abschließen. Kostenlos und unverbindlich bis zum Abschluss.
Wir zeigen Anbieter, die laut Angabe keine Schufa-Prüfung durchführen und von Now Check geprüft wurden.
Und die Schufa? Wer prüft was?
In der Grundversorgung kommt es nicht auf Ihre Schufa an: Der Grundversorger muss Haushaltskunden in seinem Netzgebiet grundsätzlich beliefern (§ 36 EnWG). Er darf unter Voraussetzungen Vorauszahlung oder Sicherheit verlangen, aber nur, wenn nach den Umständen des Einzelfalls Grund zu der Annahme besteht, dass Sie nicht rechtzeitig zahlen (§ 14 StromGVV). Die Einzelheiten stehen unter Strom mit Vorkasse, Kaution oder Prepaid.
Bei Tarifen außerhalb der Grundversorgung entscheidet der Anbieter über seine Prüfung. Manche verzichten auf die Schufa-Abfrage. Now Check zeigt Tarife von Anbietern, die laut eigener Angabe keine Schufa-Prüfung durchführen und deren Angabe wir manuell geprüft haben.
Das brauchen Sie für die Anmeldung
- Name und neue Anschrift sowie den Einzugstermin
- Die Zählernummer und, wenn möglich, die Marktlokations-ID (steht oft auf der Abrechnung des Vormieters oder am Zähler)
- Den Zählerstand am Einzugstag, am besten mit Foto
- Ihre Bankverbindung für die Abschläge
- Wenn vorhanden: Name und Kundennummer Ihres bisherigen Lieferanten
Der Einzug ist in ein paar Tagen: Was jetzt?
Bleiben weniger als drei Wochen, kann der Wechsel in den Wunschtarif bis zum Einzug nicht sicher fertig werden. Das ist kein Drama: Entnehmen Sie Strom ohne Vertrag, greift die Grundversorgung nach § 2 Abs. 2 StromGVV, und Sie sind versorgt. Beauftragen Sie den Wunschtarif trotzdem sofort. Der Rechner oben markiert das als „Beauftragen Sie sofort“. Kündigen Sie die Grundversorgung erst, wenn Ihnen der neue Lieferant den Lieferbeginn bestätigt hat.
Typische Fehler beim Anmelden
- Den Einzugstermin zu spät eintragen und die drei Wochen verpassen
- Die Stromentnahme dem Grundversorger nicht melden
- Den Zählerstand nicht dokumentieren, dann zahlen Sie womöglich für den Verbrauch des Vormieters
- Die Grundversorgung kündigen, bevor der neue Lieferant den Beginn bestätigt hat
- Zahlungsbedingungen wie Vorauszahlung oder Kaution nicht lesen
Häufige Fragen
Kann ich Strom ohne Schufa anmelden?
Was ist, wenn ich beim Einzug keinen Vertrag habe?
Wie lange vor dem Einzug sollte ich den Strom anmelden?
Wie kündige ich die Grundversorgung?
Darf der Grundversorger Vorauszahlung verlangen?
Muss ich meinem Vermieter oder dem Vormieter etwas melden?
Was kostet die Anmeldung?
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Quellen und weiterführende Informationen
- § 2 StromGVV: Vertragsschluss
- § 20 StromGVV: Kündigung
- § 20a EnWG: Lieferantenwechsel
- § 36 EnWG: Grundversorgungspflicht
- § 14 StromGVV: Vorauszahlungen
Stand: 14. Oktober 2026. Alle Angaben dienen der Information und sind keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Gesetze und die Schreiben Ihres Lieferanten. Fristen und Regeln können sich ändern.
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