Gasanbieter ohne Schufa: Geprüfte Tarife nach Ihren Filtern
Wer Gas sucht und keine Schufa-Prüfung möchte, braucht eine ehrliche Liste. Hier sehen Sie Gastarife von Anbietern, die laut Angabe keine Schufa-Auskunft einholen. Filtern Sie nach Bonus, Ökogas, Preisgarantie und Überweisung und sortieren Sie nach dem, was Ihnen wichtig ist.
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- Mit Rechner und Quellen
- Stand Oktober 2026
Postleitzahl und Verbrauch eingeben, Filter setzen, Liste ablesen.
Verbrauch aus Kubikmetern umrechnen
Geben Sie Postleitzahl und Verbrauch ein. Dann laden wir die Gastarife der Anbieter ohne Schufa-Prüfung.
Was heißt „ohne Schufa“ bei Gas?
Ein Gasanbieter, der auf die Schufa-Prüfung verzichtet, holt beim Vertragsabschluss keine Auskunft über Ihre Bonität ein. Das erleichtert den Vertragsabschluss für alle, die einen Negativeintrag haben oder keine Schufa-Daten, zum Beispiel nach einem Umzug aus dem Ausland. Ohne Schufa-Prüfung heißt aber nicht ohne Bedingungen. Manche Anbieter stellen stattdessen andere Anforderungen, etwa eine Vorauszahlung, die in den Vertragsunterlagen steht.
Die Liste auf dieser Seite zeigt nur Tarife von Anbietern, bei denen Now Check die Angabe „keine Schufa-Prüfung“ manuell geprüft hat. Anbieter ohne diese Angabe erscheinen nicht. Die Angaben können sich ändern, deshalb ist die Abfrage immer tagesaktuell.
So nutzen Sie die Tarifliste
- 1Postleitzahl eintragen
Gaspreise hängen vom Netzgebiet ab. Mit Ihrer Postleitzahl laden wir die Tarife, die dort angeboten werden.
- 2Verbrauch angeben
Tragen Sie Ihren Jahresverbrauch in kWh ein. Haben Sie nur Kubikmeter, rechnet das Werkzeug sie um. Alternativ wählen Sie die Haushaltsgröße als Orientierung.
- 3Filter setzen
Mit den Filtern „Mit Bonus“, „Ökogas“, „Mit Preisgarantie“ und „Überweisung möglich“ grenzen Sie die Liste ein.
- 4Sortieren und prüfen
Sortieren Sie nach Preis, Preisgarantie oder Bindung. Lesen Sie danach die Vertragsunterlagen des Tarifs, der Sie interessiert.
Verbrauch richtig bestimmen: von Kubikmetern zu Kilowattstunden
Der Gaszähler zeigt Kubikmeter, abgerechnet wird in Kilowattstunden. Die Umrechnung ist einfach: Kubikmeter mal Brennwert mal Zustandszahl ergibt Kilowattstunden. Brennwert und Zustandszahl stehen auf Ihrer Gasrechnung. Ein Beispiel mit erfundenen Zahlen: 1.000 Kubikmeter bei einem Brennwert von 11,2 und einer Zustandszahl von 0,95 sind 10.640 Kilowattstunden.
Nehmen Sie für den Vergleich Ihren Jahresverbrauch der letzten Abrechnung. Er umfasst alle Jahreszeiten und ist deshalb genauer als eine Hochrechnung aus wenigen Wochen. Nach einem Umzug hilft das Werkzeug unter Gas anmelden ohne Schufa, den Verbrauch aus zwei Zählerständen abzuschätzen.
Die Filter im Überblick
| Filter | Bedeutung | Hinweis |
|---|---|---|
| Mit Bonus | Der Tarif enthält einen Neukunden- oder Sofortbonus | Ein Bonus wird in der Regel nur einmal gewährt, prüfen Sie den Preis im zweiten Jahr |
| Ökogas | Der Tarif ist als Ökogas gekennzeichnet | Achten Sie auf die Angaben des Anbieters zur Herkunft und zum Ausgleich |
| Mit Preisgarantie | Der Preis ist für einen Zeitraum festgeschrieben | Die Details, etwa ausgenommene Preisbestandteile, stehen im Vertrag |
| Überweisung möglich | Sie können statt Lastschrift per Überweisung zahlen | Hilfreich, wenn Sie kein Lastschriftmandat erteilen möchten |
Die Filter nutzen nur die Angaben der Tarifliste und die Regeln, die Now Check geprüft hat.
Und wenn kein Tarif passt? Die Grundversorgung
Haushaltskunden haben in ihrem Netzgebiet grundsätzlich Anspruch auf Grundversorgung mit Gas (§ 36 EnWG), auch mit negativer Schufa. Die Grundversorgung gilt zu Allgemeinen Preisen. Wer ohne Vertrag Gas entnimmt, erhält durch die Entnahme einen Grundversorgungsvertrag und muss die Entnahme unverzüglich in Textform mitteilen (§ 2 Abs. 2 GasGVV). Mehr dazu unter Gas trotz negativer Schufa und Gas beim Neueinzug.
Worauf Sie vor dem Abschluss achten sollten
- Vorauszahlung oder Kaution: Wie hoch, wann fällig, wann zurück?
- Preis im zweiten Jahr: Der Bonus fällt weg, die Preisgarantie läuft aus
- Laufzeit und Kündigungsfrist: Wie lange sind Sie gebunden?
- Abschlag: Passt er zu Ihrem Verbrauch, besonders im Winter?
- Zahlungsweg: Lastschrift oder Überweisung?
- Lieferbeginn: Wann beginnt die Belieferung, und wer kündigt Ihren bisherigen Vertrag?
Ein Beispiel: So grenzen Sie die Liste ein
Angenommen, Sie wohnen mit zwei Personen in einer Wohnung und möchten Planungssicherheit. Sie wählen die Haushaltsgröße, laden die Tarife und setzen den Filter „Mit Preisgarantie“. Die Liste schrumpft auf die Tarife, bei denen der Preis für einen Zeitraum festgeschrieben ist. Dann sortieren Sie nach „Günstigster Preis“ und lesen bei den ersten Tarifen die Vertragsunterlagen. So kommen Sie in wenigen Minuten von einer langen Liste zu zwei oder drei Kandidaten.
Der angezeigte Monatspreis ist der Jahrespreis geteilt durch zwölf. Ihr tatsächlicher Abschlag kann davon abweichen, weil der Anbieter ihn nach Verbrauch und Zahlungsweise festlegt. Der Abschlag steht im Vertrag oder in der Bestätigung des Anbieters.
Nach der Auswahl: So läuft der Wechsel
- 1Vertrag abschließen
Schließen Sie online ab und halten Sie Zählernummer, Zählerstand und gegebenenfalls die Marktlokations-ID bereit.
- 2Bestätigung abwarten
Der neue Lieferant muss unverzüglich in Textform bestätigen, ob und zu welchem Termin er die Belieferung aufnehmen kann (§ 20a Abs. 1 EnWG).
- 3Wechselzeit beachten
Das Wechselverfahren darf höchstens drei Wochen dauern, und der Wechsel darf für Sie nichts zusätzlich kosten (§ 20a Abs. 2 und 3 EnWG).
- 4Zählerstand dokumentieren
Notieren Sie den Zählerstand zum Wechseltermin und prüfen Sie später die Schlussrechnung und die erste Abrechnung.
Häufige Fragen
Gibt es Gasanbieter ohne Schufa-Prüfung?
Heißt „ohne Schufa“, dass ich sicher beliefert werde?
Wie rechne ich Kubikmeter in Kilowattstunden um?
Bekomme ich Gas auch mit negativer Schufa?
Warum sehe ich keine Tarife?
Wie lange dauert ein Gaswechsel?
Was ist mit dem Strom?
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Geprüfte Gastarife ohne Schufa-Prüfung.
Erstes und zweites Jahr nebeneinander: Ersparnis mit und ohne Bonus.
Vier Stufen vom Vergleich bis zur Grundversorgung, mit Startempfehlung.
Budget-Planer für beide Verträge: Monatskosten, Abschlag, Geld im ersten Monat.
Quellen und weiterführende Informationen
- § 36 EnWG: Grundversorgungspflicht
- § 20a EnWG: Lieferantenwechsel
- § 2 GasGVV: Vertragsschluss
- § 15 GasGVV: Sicherheitsleistung
Stand: 14. Oktober 2026. Alle Angaben dienen der Information und sind keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Gesetze und die Schreiben Ihres Lieferanten. Fristen und Regeln können sich ändern.
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