Gas anmelden ohne Schufa: Zähler ablesen und Verbrauch hochrechnen
Nach dem Einzug fragen viele: Wie viel Gas verbrauche ich eigentlich, und welchen Abschlag soll ich wählen? Lesen Sie den Zähler zweimal ab, tragen Sie Brennwert und Zustandszahl ein, und das Werkzeug rechnet auf das Jahr hoch.
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- Stand Oktober 2026
Verbrauch hochrechnen
Zwei Zählerstände, Tage dazwischen, Brennwert und Zustandszahl.
Lesen Sie den Zähler zweimal ab, zum Beispiel bei der Übergabe und einige Wochen später. Brennwert und Zustandszahl stehen auf Ihrer Gasrechnung oder beim Netzbetreiber.
Füllen Sie alle fünf Felder aus. Dann sehen Sie Verbrauch und Hochrechnung.
Gas anmelden: Der Ablauf nach dem Einzug
Auch beim Gas gilt: Wer nach dem Einzug Gas entnimmt, ohne einen Liefervertrag zu haben, erhält durch die Entnahme einen Grundversorgungsvertrag. Der Kunde muss dem Grundversorger die Entnahme unverzüglich in Textform mitteilen (§ 2 Abs. 2 GasGVV). Sie müssen dafür keine Schufa-Auskunft vorlegen, denn Haushaltskunden haben grundsätzlich Anspruch auf Grundversorgung (§ 36 EnWG).
Eine kurze Nachricht an den Grundversorger genügt: Anschrift, Zählernummer, Zählerstand in Kubikmetern und Einzugsdatum. Danach können Sie in Ruhe einen günstigeren Tarif suchen, ohne dass die Versorgung unterbrochen wird.
Den Gaszähler richtig ablesen
- 1Zählernummer notieren
Sie steht auf dem Zähler und hilft dem Netzbetreiber, die richtige Entnahmestelle zuzuordnen.
- 2Zählerstand ablesen
Lesen Sie die Ziffern vor dem Komma ab, das sind die vollen Kubikmeter. Stellen nach dem Komma sind meist anders gefärbt und zählen nicht mit.
- 3Foto machen
Fotografieren Sie den Zähler mit sichtbarer Nummer und Datum. So belegen Sie den Stand bei der Übergabe.
- 4Zweite Ablesung einplanen
Lesen Sie den Zähler nach einigen Wochen noch einmal ab. Mit beiden Ständen rechnet das Werkzeug Ihren Verbrauch hoch.
Von Kubikmetern zu Kilowattstunden
Der Zähler misst Volumen, die Rechnung nennt Energie. Die Umrechnung lautet: Kubikmeter mal Brennwert mal Zustandszahl ergibt Kilowattstunden. Brennwert und Zustandszahl finden Sie auf einer Gasrechnung Ihres Netzgebiets oder beim Netzbetreiber. Ein Beispiel mit erfundenen Zahlen: Von 1.000 auf 1.100 Kubikmeter in 30 Tagen sind 100 Kubikmeter. Bei einem Brennwert von 11,2 und einer Zustandszahl von 0,95 entspricht das 1.064 Kilowattstunden, im Schnitt 35,5 Kilowattstunden pro Tag und hochgerechnet etwa 12.945 Kilowattstunden im Jahr.
Gas wird vor allem zum Heizen verbraucht. Wer im Winter nur wenige Wochen misst, schätzt höher als im Sommer. Das Werkzeug weist darauf hin, wenn der Zeitraum unter drei Monaten liegt.
Gas-Tarife ohne Schufa-Prüfung für Ihre Adresse
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Wir zeigen Anbieter, die laut Angabe keine Schufa-Prüfung durchführen und von Now Check geprüft wurden.
Vom Verbrauch zum Abschlag
Mit dem Jahresverbrauch und den Preisen Ihres Tarifs können Sie den Abschlag planen. Die Monatskosten sind der Jahresverbrauch geteilt durch zwölf, mal der Arbeitspreis in Euro, plus der Grundpreis. Den Gesamtüberblick über Strom und Gas liefert der Budget-Planer. Wählen Sie den Abschlag lieber etwas höher als zu niedrig: Eine Nachzahlung am Jahresende ist unangenehmer als ein Guthaben.
Netzbetreiber und Grundversorger: Wer ist wer?
Der Netzbetreiber betreibt das Gasnetz an Ihrer Adresse und liest die Zähler ab. Der Grundversorger ist das Gasversorgungsunternehmen, das in Ihrem Netzgebiet die Grundversorgung durchführt. Beide können, müssen aber nicht dasselbe Unternehmen sein. Bei einer neuen Wohnung nennt Ihnen der Vermieter den Netzbetreiber, auf der Internetseite der Stadt oder des Netzbetreibers finden Sie meist auch den Grundversorger. An ihn richten Sie die Mitteilung über Ihre Entnahme.
Beispiel: Vom Zählerstand zum Abschlag
Mit den erfundenen Zahlen von oben ergibt die Hochrechnung etwa 12.945 Kilowattstunden im Jahr. Angenommen, der neue Tarif kostet 9 Cent je Kilowattstunde und 12 Euro Grundpreis im Monat. Dann liegen die Monatskosten bei etwa 109 Euro: 12.945 geteilt durch zwölf sind rund 1.079 Kilowattstunden, mal 9 Cent sind rund 97 Euro, plus 12 Euro Grundpreis. Ein Abschlag von 110 Euro wäre eine passende Orientierung. Weil die Hochrechnung grob ist, lohnt nach dem ersten Abrechnungsjahr ein Blick auf den echten Verbrauch.
Einen Tarif ohne Schufa-Prüfung finden
Haben Sie Ihren Verbrauch, vergleichen Sie Tarife von Anbietern, die laut Angabe keine Schufa-Prüfung durchführen. Die Liste mit Filtern finden Sie unter Gasanbieter ohne Schufa. Der Wechsel darf höchstens drei Wochen dauern, und der neue Lieferant muss Ihnen unverzüglich in Textform bestätigen, ob und wann er liefert (§ 20a EnWG).
Wann Sie den Zähler ablesen sollten
- Bei der Übergabe der Wohnung, mit Foto und Datum
- Etwa vier bis sechs Wochen später für die erste Hochrechnung
- Zum Wechseltermin, damit alter und neuer Lieferant richtig abrechnen
- Zum Ende eines Abrechnungsjahres, um die Jahresrechnung zu prüfen
Fehler, die Sie beim Anmelden vermeiden sollten
- Die Entnahme nicht melden: Die Mitteilung in Textform gehört zu Ihren Pflichten
- Zählerstand und Datum nicht festhalten: Das führt später zu Streit
- Aus nur wenigen Tagen den Jahresverbrauch schätzen
- Brennwert und Zustandszahl schätzen, statt sie aus der Rechnung zu nehmen
- Monatelang in der Grundversorgung bleiben, ohne Tarife zu vergleichen
Checkliste für den Einzug
- Zählernummer und Zählerstand bei der Übergabe notieren und fotografieren
- Grundversorger ermitteln und die Entnahme in Textform melden
- Nach einigen Wochen den Zähler erneut ablesen
- Verbrauch hochrechnen und Abschlag planen
- Tarife ohne Schufa-Prüfung vergleichen und wechseln
Häufige Fragen
Muss ich beim Einzug einen Gasvertrag abschließen?
Braucht der Grundversorger eine Schufa-Auskunft?
Wo finde ich Brennwert und Zustandszahl?
Wie genau ist die Hochrechnung?
Wie lange dauert der Wechsel in einen anderen Tarif?
Kostet der Wechsel etwas?
Warum ist die Hochrechnung bei kurzen Zeiträumen ungenau?
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Quellen und weiterführende Informationen
Stand: 14. Oktober 2026. Alle Angaben dienen der Information und sind keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Gesetze und die Schreiben Ihres Lieferanten. Fristen und Regeln können sich ändern.
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