Gas beim Neueinzug ohne Schufa: Grundversorgung, Kosten und Wechsel
Wer neu einzieht und Gas nutzt, ist automatisch beim Grundversorger. Das sichert Wärme und Warmwasser, ist aber selten der günstigste Tarif. Der Rechner zeigt, was die Tage bis zum Wechsel kosten, und rechnet auf Wunsch Kubikmeter in Kilowattstunden um.
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- Mit Rechner und Quellen
- Stand Oktober 2026
Was kosten die ersten Tage?
Preise der Grundversorgung und des neuen Tarifs eintragen.
Die Preise der Grundversorgung stehen im Preisblatt Ihres Grundversorgers, die des neuen Tarifs in Ihrem Angebot.
Verbrauch aus Kubikmetern umrechnen
Tragen Sie Verbrauch, die beiden Arbeitspreise und die Tage ein.
Einzug ohne Gasvertrag: Was passiert?
Entnehmen Sie nach dem Einzug Gas, ohne dass Sie einen Liefervertrag haben, kommt durch die Entnahme ein Grundversorgungsvertrag mit dem örtlichen Grundversorger zustande. Der Kunde muss die Entnahme dem Grundversorger unverzüglich in Textform mitteilen (§ 2 Abs. 2 GasGVV). Eine Schufa-Auskunft brauchen Sie dafür nicht, denn Haushaltskunden haben grundsätzlich Anspruch auf Grundversorgung (§ 36 EnWG).
Schreiben Sie dem Grundversorger kurz: Anschrift, Zählernummer, Zählerstand in Kubikmetern und Einzugsdatum. So ist klar, ab wann Sie Gas abnehmen.
Grundversorgung oder Ersatzversorgung?
Beim Einzug ohne Vertrag entsteht durch die Entnahme ein Grundversorgungsvertrag. Die Ersatzversorgung nach § 38 EnWG ist dagegen die gesetzlich angeordnete Notversorgung, wenn Energie ohne Liefervertrag entnommen wird, zum Beispiel weil der bisherige Lieferant ausfällt. Sie dauert höchstens drei Monate und endet, sobald ein Liefervertrag besteht. Für Sie ändert sich wenig: Das Gas fließt weiter, und Sie können jederzeit einen neuen Vertrag abschließen.
Vergessen Sie die alte Wohnung nicht
Wer umzieht, hat zwei Gasverträge im Blick: den neuen und den der alten Wohnung. Lesen Sie beim Auszug den Zähler ab, fotografieren Sie ihn und teilen Sie dem bisherigen Lieferanten den Stand und das Auszugsdatum mit. So endet Ihre Verantwortung für den Verbrauch, und die Schlussrechnung stimmt. Heben Sie die Unterlagen auf, bis die Schlussrechnung bezahlt oder ein Guthaben erstattet ist.
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Was kostet jeder Tag in der Grundversorgung?
Die Preise der Grundversorgung stehen im Preisblatt Ihres Grundversorgers. Ein Beispiel mit erfundenen Zahlen: Ein Haushalt verbraucht 12.000 Kilowattstunden Gas im Jahr. In der Grundversorgung kosten der Arbeitspreis 11 Cent und der Grundpreis 18 Euro im Monat. Im neuen Tarif sind es 9 Cent und 12 Euro. Das ergibt 4,21 Euro pro Tag in der Grundversorgung und 3,35 Euro im neuen Tarif, also 85 Cent mehr pro Tag. Nach 14 Tagen sind das rund 12 Euro, aufs Jahr gerechnet 312 Euro Unterschied.
Das ist eine Rechenhilfe und keine Aussage über Ihren Grundversorger. Tragen Sie Ihre Preise ein, dann sehen Sie, ob Eile lohnt.
Kennen Sie nur den Verbrauch in Kubikmetern, rechnet der Rechner ihn mit Brennwert und Zustandszahl in Kilowattstunden um. Beide Werte stehen auf einer Gasrechnung Ihres Netzgebiets.
Praktische Tipps für den Einzug
- Fragen Sie den Vermieter nach Zählernummer, Netzbetreiber und letzter Gasrechnung
- Lesen Sie den Zähler am Einzugstag ab und fotografieren Sie ihn
- Heizen Sie in den ersten Wochen bewusst, damit Sie Ihren Verbrauch kennenlernen
- Notieren Sie das Datum, an dem Sie dem Grundversorger Ihre Entnahme mitgeteilt haben
- Vergleichen Sie Tarife noch in der ersten Woche
- Heben Sie Bestätigung und Vertragsunterlagen auf
Checkliste für die ersten zwei Wochen
- Tag 1: Zählerstand ablesen und fotografieren
- Tag 1 bis 3: Entnahme dem Grundversorger in Textform melden
- Woche 1: Preisblatt prüfen und Tarife ohne Schufa-Prüfung vergleichen
- Woche 2: Vertrag abschließen und Lieferbeginn bestätigen lassen
Wie schnell geht der Wechsel in einen günstigeren Tarif?
Das Wechselverfahren darf höchstens drei Wochen dauern (§ 20a Abs. 2 EnWG), und der Wechsel darf für Sie nichts zusätzlich kosten (§ 20a Abs. 3 EnWG). Der neue Lieferant muss unverzüglich in Textform bestätigen, ob und wann er liefert (§ 20a Abs. 1 EnWG). Schließen Sie deshalb den neuen Vertrag möglichst früh nach dem Einzug ab, damit Sie die Tage in der Grundversorgung begrenzen.
Ihre Schritte nach dem Einzug
- 1Zählerstand notieren
Schreiben Sie Zählernummer und Zählerstand auf und fotografieren Sie den Zähler.
- 2Entnahme melden
Teilen Sie dem Grundversorger Ihren Einzug mit Datum und Zählerstand in Textform mit.
- 3Preise vergleichen
Prüfen Sie das Preisblatt und vergleichen Sie Tarife unter Gasanbieter ohne Schufa.
- 4Vertrag abschließen
Wählen Sie den Tarif und lassen Sie sich Lieferbeginn und Bedingungen in Textform bestätigen.
- 5Verbrauch prüfen
Rechnen Sie Ihren Verbrauch nach einigen Wochen mit dem Werkzeug unter Gas anmelden ohne Schufa hoch und planen Sie den Abschlag.
Vorauszahlung und Sicherheit
In der Grundversorgung kann der Grundversorger unter den Voraussetzungen der Verordnung Vorauszahlung verlangen (§ 14 GasGVV). Ist der Kunde zur Vorauszahlung nicht bereit oder nicht in der Lage, kann er in angemessener Höhe Sicherheit verlangen (§ 15 Abs. 1 GasGVV). Mehr dazu unter Gas: Vorauszahlung und Kaution.
Fehler, die Sie beim Einzug vermeiden sollten
- Die Entnahme nicht melden
- Den Zählerstand nicht dokumentieren
- Monatelang in der Grundversorgung bleiben, ohne zu vergleichen
- Einen Vertrag unterschreiben, ohne Vorauszahlung, Kaution und Laufzeit zu prüfen
Häufige Fragen
Muss ich beim Einzug einen Gasvertrag abschließen?
Braucht der Grundversorger meine Schufa-Auskunft?
Wie lange darf der Wechsel dauern?
Kostet der Wechsel etwas?
Wie rechne ich Kubikmeter in Kilowattstunden um?
Ist die Grundversorgung immer teurer?
Was ist die Ersatzversorgung?
Wie melde ich die Entnahme dem Grundversorger?
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Quellen und weiterführende Informationen
- § 2 GasGVV: Vertragsschluss
- § 14 GasGVV: Vorauszahlungen
- § 15 GasGVV: Sicherheitsleistung
- § 36 EnWG: Grundversorgungspflicht
- § 38 EnWG: Ersatzversorgung mit Energie
- § 20a EnWG: Lieferantenwechsel
Stand: 14. Oktober 2026. Alle Angaben dienen der Information und sind keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Gesetze und die Schreiben Ihres Lieferanten. Fristen und Regeln können sich ändern.
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