Strom beim Neueinzug ohne Schufa: Grundversorgung, Kosten und Wechsel
Wer in eine neue Wohnung zieht und Strom entnimmt, hat automatisch einen Vertrag mit dem Grundversorger. Das sichert das Licht, ist aber selten der günstigste Tarif. Der Rechner zeigt, was die Tage bis zum Wechsel kosten und ob sich Eile lohnt.
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- Stand Oktober 2026
Was kosten die ersten Tage?
Preise der Grundversorgung und des neuen Tarifs eintragen.
Die Preise der Grundversorgung stehen im Preisblatt Ihres Grundversorgers, die des neuen Tarifs in Ihrem Angebot.
Tragen Sie Verbrauch, die beiden Arbeitspreise und die Tage ein.
Was passiert, wenn Sie ohne Vertrag einziehen?
Ziehen Sie ein und entnehmen Strom, ohne dass Sie einen Liefervertrag haben, kommt durch die Entnahme ein Grundversorgungsvertrag mit dem örtlichen Grundversorger zustande (§ 2 StromGVV). Sie haben also keinen Moment ohne Strom, und Sie müssen dafür keine Schufa-Auskunft vorlegen. Der Grundversorger muss den Vertragsschluss unverzüglich in Textform bestätigen.
Ihre Pflicht: Sie sollen dem Grundversorger die Entnahme unverzüglich in Textform mitteilen (§ 2 StromGVV). Eine kurze Nachricht mit Anschrift, Zählernummer, Zählerstand und Einzugsdatum genügt. So ist klar, ab wann Sie Strom abnehmen, und Sie vermeiden Streit bei der Abrechnung.
Auch mit negativer Schufa: Grundversorgung
Haushaltskunden haben in ihrem Netzgebiet grundsätzlich Anspruch auf Grundversorgung (§ 36 EnWG), auch bei negativer Schufa. Der Grundversorger darf eine Vorauszahlung nur verlangen, wenn nach den Umständen des Einzelfalls Grund zu der Annahme besteht, dass Sie Ihre Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig erfüllen (§ 14 StromGVV). Eine Sicherheitsleistung kommt in Betracht, wenn Sie die Vorauszahlung nicht leisten wollen oder können (§ 15 StromGVV). Die Regeln im Einzelnen finden Sie unter Strom mit Vorkasse, Kaution oder Prepaid.
Grundversorgung oder Ersatzversorgung?
Beide Begriffe fallen im Zusammenhang mit dem Einzug oft durcheinander. Beim Einzug ohne Vertrag entsteht durch die Entnahme ein Grundversorgungsvertrag (§ 2 StromGVV). Die Ersatzversorgung nach § 38 EnWG ist dagegen die gesetzlich angeordnete Notversorgung, wenn Energie ohne Liefervertrag entnommen wird, zum Beispiel weil der bisherige Lieferant ausfällt. Sie dauert höchstens drei Monate und endet, sobald ein Liefervertrag besteht.
Für Sie ändert sich im Alltag wenig: Der Strom fließt weiter, und Sie können jederzeit einen neuen Vertrag abschließen. Entscheidend ist, dass Sie die Entnahme melden und die Bestätigung des Versorgers prüfen. Dort stehen Beginn und, falls es um die Ersatzversorgung geht, auch das Ende.
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Was kostet jeder Tag in der Grundversorgung?
Wie viel Sie in den ersten Tagen zahlen, hängt vom Preisblatt Ihres Grundversorgers ab. Ein Beispiel mit erfundenen Zahlen: Ein Haushalt verbraucht 2.500 kWh im Jahr. In der Grundversorgung kosten der Arbeitspreis 40 Cent und der Grundpreis 15 Euro im Monat. Im neuen Tarif sind es 32 Cent und 10 Euro. Das ergibt etwa 3,23 Euro pro Tag in der Grundversorgung und 2,52 Euro im neuen Tarif, also 71 Cent mehr pro Tag. Nach 14 Tagen sind das rund 10 Euro.
Das ist keine Aussage über Ihren Grundversorger, sondern eine Rechenhilfe. Tragen Sie Ihre Preise ein und Sie sehen, ob sich Eile lohnt oder ob ein ruhiger Wechsel reicht.
Das Preisblatt der Grundversorgung steht auf der Internetseite Ihres Grundversorgers. Er ist in Ihrem Netzgebiet der Lieferant mit den meisten Haushaltskunden.
Wie schnell geht der Wechsel in einen anderen Tarif?
Das Verfahren für den Wechsel des Lieferanten darf höchstens drei Wochen dauern, gerechnet ab dem Zugang der Anmeldung zur Netznutzung beim Netzbetreiber. Seit dem 1. Januar 2026 muss der technische Vorgang binnen 24 Stunden möglich sein und an jedem Werktag erfolgen können (§ 20a Abs. 2 EnWG). Der Wechsel darf für Sie nichts zusätzlich kosten (§ 20a Abs. 3 EnWG), und der neue Lieferant muss unverzüglich in Textform bestätigen, ob und wann er liefert (§ 20a Abs. 1 EnWG).
In der Praxis lohnt es sich daher, den neuen Vertrag gleich nach dem Einzug abzuschließen. Je früher, desto weniger Tage zahlen Sie den Preis der Grundversorgung.
Ihre Schritte nach dem Einzug
- 1Zählerstand notieren
Schreiben Sie bei der Übergabe Zählernummer und Zählerstand auf und fotografieren Sie den Zähler.
- 2Entnahme melden
Teilen Sie dem Grundversorger Ihren Einzug mit Datum und Zählerstand in Textform mit.
- 3Preise vergleichen
Prüfen Sie das Preisblatt der Grundversorgung und vergleichen Sie Tarife von Anbietern ohne Schufa-Prüfung unter Strom ohne Schufa oder mit der Bestenliste.
- 4Vertrag abschließen
Wählen Sie den Tarif, schließen Sie ab und lassen Sie sich Lieferbeginn und Bedingungen in Textform bestätigen.
- 5Abrechnung prüfen
Der Grundversorger rechnet bis zum Wechsel ab. Vergleichen Sie Zählerstand und Zeitraum mit Ihren Notizen.
Fehler, die Sie beim Einzug vermeiden sollten
- Die Entnahme nicht melden: Die Mitteilung in Textform gehört zu Ihren Pflichten
- Den Zählerstand nicht dokumentieren: Das führt später zu Streit bei der Abrechnung
- Monatelang in der Grundversorgung bleiben, ohne Preise zu vergleichen
- Einen Vertrag unterschreiben, ohne Vorauszahlung, Kaution und Laufzeit zu prüfen
- Die Marktlokations-ID nicht bereitlegen: Sie beschleunigt den Abschluss
Häufige Fragen
Muss ich beim Einzug einen Stromvertrag abschließen?
Braucht der Grundversorger meine Schufa-Auskunft?
Was muss ich dem Grundversorger mitteilen?
Wie lange darf der Wechsel dauern?
Kostet der Wechsel etwas?
Ist die Grundversorgung immer teurer?
Wo finde ich die Marktlokations-ID?
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Was der Grundversorger verlangen darf.
Quellen und weiterführende Informationen
- § 2 StromGVV: Vertragsschluss
- § 36 EnWG: Grundversorgungspflicht
- § 38 EnWG: Ersatzversorgung mit Energie
- § 20a EnWG: Lieferantenwechsel
- § 14 StromGVV: Vorauszahlungen
- § 15 StromGVV: Sicherheitsleistung
Stand: 14. Oktober 2026. Alle Angaben dienen der Information und sind keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Gesetze und die Schreiben Ihres Lieferanten. Fristen und Regeln können sich ändern.
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