Photovoltaik Förderung 2026: Was heute gilt und was sich 2027 ändern soll
Null Prozent Umsatzsteuer, KfW-Kredit, Einspeisevergütung: Hier sehen Sie, welche Bausteine es gibt, was der Gesetzentwurf für 2027 verändern soll und welche Förderung in Ihrem Fall zählt. Danach beraten Fachbetriebe kostenlos und unverbindlich.
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Förder-Check
Vier kurze Fragen. Sie sehen, welche Förderbausteine zu Ihrer Lage passen können. Beträge nennen wir nicht, die ändern sich.
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Die Förderung im Überblick: mehrere Bausteine statt eines Zuschusses
Wer eine Photovoltaikanlage auf das eigene Dach setzt, bekommt vom Bund nach unserer Recherche keinen direkten Zuschuss auf den Kaufpreis. Die Förderung besteht aus mehreren Bausteinen, die sich ergänzen: Steuerregeln, eine Vergütung für eingespeisten Strom und ein zinsgünstiger Kredit. Dazu können Länder und Kommunen eigene Programme haben.
| Baustein | Was es ist | Antrag nötig? |
|---|---|---|
| 0 % Umsatzsteuer | Nullsteuersatz auf Lieferung und Installation bis 30 kW(p) | Nein, der Fachbetrieb rechnet ab |
| Einspeisevergütung | Feste Vergütung je eingespeister Kilowattstunde nach geltendem EEG, über 20 Jahre | Anmeldung beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister |
| KfW-Kredit 270 | Zinsgünstiger Kredit für Anlage und Speicher, kein Zuschuss | Ja, über die Hausbank, vor Vorhabenbeginn |
| Steuerfreie Einnahmen | Befreiung von der Einkommensteuer unter Bedingungen | Steuerlich, Steuerberatung fragen |
| Land und Kommune | Je nach Ort Darlehen oder Zuschüsse | Je Programm verschieden |
Beträge nennen wir nicht: Die Einspeisevergütung sinkt halbjährlich, andere Programme ändern ihre Sätze.
Das Bundeskabinett hat am 29. Juli 2026 den Entwurf einer EEG-Novelle beschlossen. Danach soll die feste Einspeisevergütung für neue Anlagen enden. Der Entwurf ist noch kein Gesetz. Mehr dazu weiter unten.
0 Prozent Umsatzsteuer: der Baustein ohne Antrag
Auf Lieferung und Installation bestimmter Photovoltaikanlagen gilt der Nullsteuersatz (§ 12 Absatz 3 UStG). Die Voraussetzung gilt als erfüllt, wenn die installierte Leistung nach dem Marktstammdatenregister höchstens 30 kW(p) beträgt oder betragen wird. Das Bundesfinanzministerium erklärt, dass der Nullsteuersatz auch Speicher und wesentliche Komponenten erfassen kann, wenn sie zur Anlage gehören.
In der Praxis bedeutet das: Ihr Fachbetrieb stellt die Rechnung ohne Umsatzsteuer aus. Kosten, die der Dachkonstruktion im Allgemeinen zuzurechnen sind, fallen nicht darunter.
Im Angebot sollte die Umsatzsteuer mit 0 Prozent ausgewiesen sein. Eine Checkliste dafür finden Sie auf Photovoltaik Angebote vergleichen.
Einspeisevergütung: geltendes Recht und EEG-Entwurf 2027
Nach dem geltenden EEG erhalten Betreiber kleiner Anlagen für eingespeisten Strom eine feste Vergütung über 20 Jahre. Es gibt höhere Sätze bei Volleinspeisung und reguläre Sätze bei Teileinspeisung (Überschusseinspeisung). Die Sätze sinken alle sechs Monate um ein Prozent (§ 49 EEG). Die aktuellen Zahlen veröffentlicht die Bundesnetzagentur. Voraussetzung ist unter anderem die Anmeldung der Anlage im Marktstammdatenregister.
Am 29. Juli 2026 hat das Bundeskabinett eine EEG-Novelle beschlossen. Das Bundeswirtschaftsministerium sagt dazu, im EEG solle die Einspeisevergütung für Wind, Photovoltaik und Biomasse enden. Neue Anlagen sollen ihren Strom künftig selbst vermarkten. Berichten zufolge ist für kleine Dachanlagen eine befristete Übergangszahlung vorgesehen. Die Höhe und die Staffelung stehen nach Angaben des Ministeriums nicht in der Pressemitteilung, maßgeblich ist das endgültige Gesetz.
- 129. Juli 2026
Das Kabinett beschließt den Gesetzentwurf (EEG 2027).
- 2Ab September 2026
Das Parlament berät. Der Entwurf kann sich noch ändern.
- 3Vor dem Start
Die EU-Kommission muss die Förderregeln genehmigen. Geplanter Start ist der 1. Januar 2027.
Ob eine Anlage noch in diesem Jahr in Betrieb gehen kann, hängt von Fachbetrieb, Lieferzeiten und Netzbetreiber ab. Das kann heute niemand zusagen, auch wir nicht.
KfW-Kredit 270: Finanzierung statt Zuschuss
Der KfW-Kredit „Erneuerbare Energien – Standard“ (270) finanziert Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher zu günstigen Zinsen. Es ist ein Kredit, kein Zuschuss. Sie stellen den Antrag nicht bei der KfW, sondern bei Ihrer Hausbank, und zwar vor Beginn des Vorhabens, also bevor Sie einen verbindlichen Kaufvertrag unterschreiben.
Wer den Antrag zu spät stellt, riskiert die Förderung. Fragen Sie deshalb schon beim Vergleich der Angebote, ob der Fachbetrieb Ihnen Zeit für den Antrag lässt.
Speicher und Wärmepumpe: was zusätzlich gilt
Ein Batteriespeicher kann vom Nullsteuersatz erfasst sein, wenn er zur Photovoltaikanlage gehört, und lässt sich im KfW-Kredit 270 mitfinanzieren. Ein eigener Bundeszuschuss für Speicher ist uns nicht bekannt.
Für eine neue Wärmepumpe gibt es einen Zuschuss über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (KfW 458). Die Höhe hängt von Ihrer Situation ab, zum Beispiel selbst genutztes Einfamilienhaus oder alte Heizung. Die Sätze wurden zuletzt angepasst, deshalb prüfen Sie den aktuellen Stand bei der KfW. Mehr dazu auf Photovoltaik und Wärmepumpe.
Förderung von Land und Kommune finden
Länder und Kommunen können eigene Programme haben, zum Beispiel Darlehen oder Zuschüsse für Speicher. Das ist von Ort zu Ort verschieden und ändert sich. Eine verlässliche Liste für ganz Deutschland gibt es nicht.
- 1Fragen Sie den Fachbetrieb
Wer regelmäßig in Ihrer Region installiert, kennt die aktuellen Programme.
- 2Fragen Sie Ihre Kommune
Stadt, Landkreis oder Stadtwerke nennen laufende Förderungen.
- 3Beantragen Sie vor dem Kauf
Bei vielen Programmen darf der Vertrag erst nach der Zusage unterschrieben werden.
Häufige Fragen
Gibt es einen Zuschuss vom Staat für Photovoltaik?
Wird die Einspeisevergütung 2027 abgeschafft?
Muss ich den KfW-Antrag vor dem Kaufvertrag stellen?
Gilt der Nullsteuersatz auch für den Speicher?
Kann ich Photovoltaik und Wärmepumpe zusammen fördern lassen?
Das könnte Sie auch interessieren
Quellen und weiterführende Informationen
- § 12 UStG: Steuersätze (Absatz 3: Nullsteuersatz für bestimmte Photovoltaikanlagen)
- Bundesfinanzministerium: Fragen und Antworten zur Förderung von Photovoltaikanlagen (Nullsteuersatz)
- § 3 EStG: Steuerfreie Einnahmen (Nummer 72: Photovoltaikanlagen)
- Bundesnetzagentur: EEG-Förderung und -Fördersätze für Solaranlagen
- Bundeswirtschaftsministerium: Pressemitteilung zur EEG-Novelle und zum Netzanschlusspaket (29.07.2026)
- Bundeswirtschaftsministerium: Gesetzesvorhaben EEG-Novelle (Stand Verfahren)
- KfW: Erneuerbare Energien – Standard (270), zinsgünstiger Kredit für Photovoltaik und Speicher
- KfW: BEG Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458), Zuschuss für die Wärmepumpe
- Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur
Stand: 16. Oktober 2026. Alle Angaben dienen der Information und sind keine Rechts- oder Steuerberatung. Beträge, Fristen und Programme ändern sich, maßgeblich sind die Gesetze und die Programmbedingungen. Das Gesetzgebungsverfahren zur EEG-Novelle 2027 läuft noch.
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