Energie-Lexikon
Die wichtigsten Fachbegriffe rund um Strom- und Gasverträge in Deutschland — verständlich erklärt von Now Check.
Kurz gesagt: Now Check erklärt hier über 35 zentrale Fachbegriffe des deutschen Energiemarkts — von Abschlag bis Zählerstand — in jeweils 2–3 verständlichen Sätzen.
Abschlag
Die monatliche Vorauszahlung für Strom oder Gas, basierend auf dem geschätzten Jahresverbrauch. Die tatsächliche Abrechnung erfolgt einmal jährlich.
Arbeitspreis
Der Preis pro verbrauchter Kilowattstunde (kWh), meist in Cent angegeben. Zusammen mit dem Grundpreis ergibt er die Gesamtkosten.
Bonitätsprüfung
Eine Prüfung der Kreditwürdigkeit (oft über die Schufa) vor Vertragsabschluss. Manche Anbieter bieten Tarife ohne Schufa-Prüfung an.
Doppelte Anmeldung
Ein Fehler beim Anbieterwechsel, bei dem zwei Lieferanten gleichzeitig für dieselbe Zählstelle angemeldet sind. Führt meist zu Verzögerungen bei der Umstellung.
EEG-Umlage
Eine frühere Umlage zur Förderung erneuerbarer Energien, die auf den Strompreis aufgeschlagen wurde. Seit Mitte 2022 wurde sie in Deutschland abgeschafft.
Festpreis
Ein Tarif mit einem über die gesamte Vertragslaufzeit festgeschriebenen Arbeitspreis — bietet Planungssicherheit gegenüber schwankenden Marktpreisen.
Grundlastfähigkeit
Die Fähigkeit eines Kraftwerks oder Energieträgers, kontinuierlich und zuverlässig Grundlast-Strom zu liefern, unabhängig von Wetter oder Tageszeit.
Grundpreis
Ein fester monatlicher Betrag im Energievertrag, unabhängig vom tatsächlichen Verbrauch. Deckt unter anderem Zählermiete und Verwaltungskosten ab.
Grundversorger
Der Energieanbieter, der automatisch beliefert, wenn kein anderer Vertrag besteht — meist der örtliche Stadtwerke-Betrieb. Grundversorgungstarife sind in der Regel teurer als Sonderverträge.
Grundzuständiger Netzbetreiber
Das Unternehmen, das für den Betrieb und die Instandhaltung des Stromnetzes in einer bestimmten Region verantwortlich ist — unabhängig vom gewählten Energieanbieter.
Guthaben
Ein Betrag, der bei der Jahresabrechnung zurückerstattet wird, wenn die geleisteten Abschläge höher waren als der tatsächliche Verbrauch.
Herkunftsnachweis
Ein offizielles Zertifikat, das belegt, dass eine bestimmte Menge Strom tatsächlich aus erneuerbaren Energiequellen stammt — Grundlage für als "Ökostrom" beworbene Tarife.
Kündigungsfrist
Der Zeitraum, der vor Vertragsende eingehalten werden muss, um fristgerecht zu kündigen. Bei den meisten Energieverträgen beträgt sie sechs Wochen zum Laufzeitende.
Lieferantenwechsel
Der Prozess des Wechsels von einem Energieanbieter zu einem anderen. In Deutschland gesetzlich geregelt und für Kundinnen und Kunden in der Regel kostenlos.
MaLo-ID
Die Marktlokations-ID — eine 11-stellige Nummer, die einen Stromanschluss eindeutig identifiziert. Für manche Anbieter beim Vertragsabschluss erforderlich.
Messlokation
Der genaue Ort, an dem der Energieverbrauch gemessen wird — meist gleichbedeutend mit dem Standort des Zählers.
Nachtspeicherheizung
Eine elektrische Heizung, die nachts (zu günstigeren Stromtarifen) Wärme speichert und tagsüber abgibt. Erfordert häufig einen speziellen Heizstromtarif.
Nachzahlung
Ein Betrag, der bei der Jahresabrechnung nachgezahlt werden muss, wenn der tatsächliche Verbrauch höher war als die geleisteten Abschläge.
Netzentgelt
Die Gebühr für die Nutzung des Stromnetzes, die an den Netzbetreiber gezahlt wird. Sie ist Teil des Strompreises und regional unterschiedlich hoch.
Neukundenbonus
Ein einmaliger Rabatt oder Bonusbetrag, den manche Anbieter neuen Kundinnen und Kunden bei Vertragsabschluss gewähren.
Ökostrom
Strom, der nachweislich aus erneuerbaren Energiequellen wie Wind, Sonne oder Wasserkraft stammt, belegt durch einen Herkunftsnachweis.
Preisanpassungsklausel
Eine Vertragsklausel, die dem Anbieter unter bestimmten Bedingungen erlaubt, den Preis während der Vertragslaufzeit anzupassen — meist verbunden mit einem Sonderkündigungsrecht für die Kundschaft.
Preisgarantie
Eine vertragliche Zusicherung, dass der Arbeits- und Grundpreis für einen festgelegten Zeitraum nicht erhöht wird.
RLM (Registrierende Leistungsmessung)
Ein Messverfahren für Großverbraucher mit hohem Energiebedarf, bei dem der Verbrauch viertelstündlich erfasst wird — üblich ab etwa 100.000 kWh Jahresverbrauch.
Schufa
Die bekannteste deutsche Auskunftei zur Bonitätsprüfung. Manche Energieanbieter verzichten explizit auf eine Schufa-Abfrage.
SLP (Standardlastprofil)
Ein typisches Verbrauchsmuster für Privathaushalte und kleinere Gewerbebetriebe, das bei der Abrechnung ohne exakte Lastgangmessung zugrunde gelegt wird.
Sonderkündigungsrecht
Das Recht, einen Vertrag außerhalb der regulären Kündigungsfrist zu beenden — etwa bei einer Preiserhöhung durch den Anbieter.
Sondervertrag
Ein Energievertrag außerhalb der automatischen Grundversorgung, meist mit günstigeren Konditionen und einer festen Laufzeit.
Spotpreis
Ein Strompreis, der sich direkt am kurzfristigen Börsenmarkt orientiert und daher stündlich oder täglich schwankt — Gegenstück zum Festpreis.
Stromsteuer
Eine staatliche Steuer auf den Stromverbrauch, die als fester Bestandteil im Strompreis enthalten ist.
Vertragslaufzeit
Der Zeitraum, für den ein Energievertrag mit festen Konditionen abgeschlossen wird — häufig 12 oder 24 Monate.
Vorkasse
Eine Zahlungsweise, bei der der Kunde vor Lieferbeginn zahlt — bei Energieverträgen selten, kommt aber bei manchen Sondertarifen vor.
Wärmepumpentarif
Ein spezieller Stromtarif für Haushalte mit Wärmepumpenheizung, oft mit günstigerem Arbeitspreis als reguläre Haushaltstarife.
Wechselprämie
Ein Bonusbetrag, den manche Anbieter für den Wechsel zu ihrem Tarif auszahlen — häufig als Sofortbonus oder nach einigen Monaten Vertragslaufzeit.
Widerrufsrecht
Das gesetzliche Recht, einen online oder telefonisch abgeschlossenen Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.
Zählerstand
Die aktuelle Anzeige des Stromzählers, die den bisherigen Gesamtverbrauch dokumentiert — wichtig bei Ein-, Um- und Auszug.
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