Strom- oder Gasvertrag kündigen — Fristen im Überblick, Stand 21.08.2026 | Now Check
Ratgeber

Strom- oder Gasvertrag kündigen

Eine Vertragskündigung bei Strom oder Gas ist grundsätzlich formlos möglich und an feste gesetzliche oder vertragliche Fristen gebunden — zwei Wochen in der Grundversorgung, meist vier Wochen bis drei Monate bei Sonderverträgen. Wenn Sie über Now Check zu einem neuen Anbieter wechseln, übernehmen wir die Kündigung Ihres alten Vertrags in der Regel für Sie. In manchen Fällen ist es dennoch sinnvoll zu wissen, welche Fristen gelten.

Kündigungsfristen im Überblick

Grundversorgung: Hier gilt eine kurze Kündigungsfrist von zwei Wochen, jederzeit möglich.

Sonderverträge: Je nach Anbieter zwischen vier Wochen und drei Monaten vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit. Die genaue Frist finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen oder in der Tarifübersicht auf unserer Vergleichsseite.

Sonderkündigung bei Preiserhöhung: Erhöht Ihr aktueller Anbieter den Preis, steht Ihnen meist ein Sonderkündigungsrecht zu, das kurzfristig genutzt werden kann.

Was Sie für die Kündigung angeben sollten

Damit eine Kündigung reibungslos bearbeitet wird, hilft es, folgende Angaben bereitzuhalten:

  • Name und Anschrift
  • Kundennummer beim bisherigen Anbieter
  • Zählernummer und, falls bekannt, die MaLo-ID
  • Gewünschtes Kündigungsdatum

Wie Now Check Ihnen hilft

Wählen Sie einen neuen Tarif über unseren Vergleich, unterschreiben Sie die Vollmacht digital, und wir übernehmen die Kündigung bei Ihrem bisherigen Anbieter für Sie. Sie müssen sich um nichts weiter kümmern.

Häufige Fragen zur Kündigung

Wie kündige ich meinen Strom- oder Gasvertrag?

Wenn Sie über Now Check zu einem neuen Anbieter wechseln, übernehmen wir die Kündigung Ihres alten Vertrags in der Regel für Sie — Sie müssen dafür nichts weiter tun. Möchten Sie unabhängig davon selbst kündigen, reicht meist ein formloses Schreiben oder eine E-Mail mit Kundennummer und gewünschtem Kündigungsdatum an Ihren aktuellen Anbieter.

Welche Kündigungsfrist gilt in der Grundversorgung?

In der Grundversorgung gilt eine kurze Kündigungsfrist von zwei Wochen, und Sie können jederzeit kündigen. Das unterscheidet sich von Sonderverträgen, bei denen häufig eine Mindestlaufzeit und eine längere Kündigungsfrist vereinbart wurde.

Kann ich bei einer Preiserhöhung sofort kündigen?

In den meisten Fällen ja. Erhöht Ihr aktueller Anbieter den Preis während der Vertragslaufzeit, steht Ihnen üblicherweise ein Sonderkündigungsrecht zu, das Sie kurzfristig nutzen können — meist innerhalb weniger Wochen nach Ankündigung der Erhöhung.

Entsteht eine Versorgungslücke, wenn ich kündige?

Nein. Solange Sie rechtzeitig einen neuen Vertrag abschließen, läuft die Belieferung nahtlos weiter — notfalls springt automatisch die Grundversorgung ein. Wechseln Sie über Now Check, koordinieren wir Kündigung und neuen Vertragsbeginn direkt aufeinander abgestimmt.