Strom mit Vorkasse, Kaution oder Prepaid | Now Check

Strom mit Vorkasse, Kaution oder Prepaid

Wann der Grundversorger Vorauszahlung oder Sicherheit verlangen darf und was Sie davon zurückbekommen.

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Kurz erklärt

In der Grundversorgung darf der Anbieter Vorauszahlung oder eine Sicherheit verlangen, wenn der Einzelfall dafür einen Grund gibt. Die Verordnung legt fest, wie hoch das sein darf, wie Sie informiert werden müssen und wann Sie das Geld zurückbekommen.

Vorkasse, Kaution, Prepaid: Was ist was?

  • Vorauszahlung (umgangssprachlich Vorkasse): Sie zahlen den Verbrauch eines Abrechnungszeitraums im Voraus. Grundlage in der Grundversorgung ist § 14 StromGVV.
  • Sicherheitsleistung (umgangssprachlich Kaution): Der Grundversorger kann sie verlangen, wenn Sie eine Vorauszahlung nicht leisten wollen oder können (§ 15 StromGVV).
  • Prepaid-System: Statt einer Vorauszahlung kann der Grundversorger einen Bargeld- oder Chipkartenzähler oder ein vergleichbares Vorauszahlungssystem einrichten (§ 14 Abs. 3 StromGVV).

Diese Regeln gelten für die Grundversorgung und die Ersatzversorgung. Bei Wechseltarifen gelten die Vertragsbedingungen des jeweiligen Anbieters.

Wann darf der Grundversorger Vorauszahlung verlangen?

Nur wenn nach den Umständen des Einzelfalls Grund zu der Annahme besteht, dass Sie Ihre Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig erfüllen (§ 14 Abs. 1 StromGVV). Das ist keine Pauschalregel, sondern setzt einen Grund im Einzelfall voraus. Außerdem gilt:

  • Information: Der Grundversorger muss Sie ausdrücklich und verständlich unterrichten, mindestens über Beginn, Höhe und Gründe der Vorauszahlung sowie die Voraussetzungen, unter denen sie wegfällt.
  • Höhe: Sie richtet sich nach dem Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraums oder dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden. Machen Sie glaubhaft, dass Ihr Verbrauch erheblich geringer ist, muss das angemessen berücksichtigt werden.
  • Teilbeträge: Erhebt der Grundversorger Abschläge über mehrere Monate, kann er die Vorauszahlung nur in ebenso vielen Teilbeträgen verlangen.
  • Verrechnung: Die Vorauszahlung wird bei der nächsten Rechnung verrechnet.

Sicherheitsleistung (Kaution) in der Grundversorgung

Sind Sie zu einer Vorauszahlung nicht bereit oder nicht in der Lage, kann der Grundversorger in angemessener Höhe eine Sicherheit verlangen (§ 15 StromGVV). Dazu gilt:

  • Verzinsung: Barsicherheiten werden zum jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 des Bürgerlichen Gesetzbuchs verzinst.
  • Verwertung: Sind Sie in Verzug und zahlen Sie nach erneuter Zahlungsaufforderung nicht unverzüglich, kann der Grundversorger die Sicherheit verwerten. Auf diese Folge muss er in der Zahlungsaufforderung hinweisen.
  • Rückgabe: Die Sicherheit ist unverzüglich zurückzugeben, wenn keine Vorauszahlung mehr verlangt werden kann.

Prepaid-Zähler statt Vorauszahlung

Statt eine Vorauszahlung zu verlangen, kann der Grundversorger bei Ihnen einen Bargeld- oder Chipkartenzähler oder ein vergleichbares Vorauszahlungssystem einrichten. Für solche Systeme gelten zusätzliche Anforderungen aus dem Energiewirtschaftsgesetz (§ 14 Abs. 3 StromGVV).

Wechseltarife mit Vorkasse oder Kaution: Das sollten Sie prüfen

Außerhalb der Grundversorgung legt der Anbieter die Zahlungsbedingungen in seinen Vertragsunterlagen fest. Prüfen Sie vor dem Abschluss:

  • Wie hoch ist die Zahlung und wann wird sie fällig?
  • Wird sie verzinst, mit der ersten Rechnung verrechnet oder zurückgezahlt, und wann?
  • Laufzeit, Kündigungsfrist und Preisgarantie.
  • Der Gesamtpreis im Jahr, nicht nur der Arbeitspreis.

Der Rechner oben zeigt Tarife von Anbietern ohne Schufa-Prüfung. Die Zahlungsbedingungen entnehmen Sie den Vertragsunterlagen des Anbieters. Mehr zum Thema auf Strom ohne Schufa.

Häufige Fragen

Darf der Grundversorger bei jedem Kunden Vorkasse verlangen?

Nein. Eine Vorauszahlung darf er nur verlangen, wenn nach den Umständen des Einzelfalls Grund zu der Annahme besteht, dass der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt (§ 14 Abs. 1 StromGVV).

Wann bekomme ich die Kaution zurück?

Die Sicherheit ist unverzüglich zurückzugeben, wenn keine Vorauszahlung mehr verlangt werden kann (§ 15 Abs. 4 StromGVV).

Wird eine Barkaution verzinst?

Ja. Barsicherheiten werden zum jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB verzinst (§ 15 Abs. 2 StromGVV).

Was passiert, wenn ich eine Zahlung versäume?

Sind Sie in Verzug und zahlen nach erneuter Zahlungsaufforderung nicht unverzüglich, kann der Grundversorger die Sicherheit verwerten. In der Zahlungsaufforderung muss er darauf hinweisen (§ 15 Abs. 3 StromGVV).

Was ist ein Prepaid-Stromzähler?

Ein Bargeld- oder Chipkartenzähler oder ein vergleichbares Vorauszahlungssystem. Der Grundversorger kann es statt einer Vorauszahlung einrichten (§ 14 Abs. 3 StromGVV).

Gilt das auch für Gas?

Für Gas gibt es eine eigene Verordnung, die Gasgrundversorgungsverordnung. Hier erklären wir die Regeln für Strom. Tarife ohne Schufa-Prüfung für Gas finden Sie auf der Seite „Gas ohne Schufa“.

Quellen

Weiterführende Seiten

Diese Seite gibt allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechtsberatung. Stand der Gesetzestexte: 9. Oktober 2026.