Die Anbieter-Typen im Überblick: Grundversorger, Tarife ohne Schufa-Auskunft und Modelle mit Vorkasse oder Kaution.
Tragen Sie die Zahlen aus dem Angebot des Anbieters ein. Der Rechner zeigt, was zu Beginn fällig ist und was danach monatlich anfällt.
Laut Angebot, mit Umsatzsteuer.
Laut Angebot, mit Umsatzsteuer.
Leer lassen, wenn keine verlangt wird.
Leer lassen oder 0, wenn keine Vorkasse verlangt wird.
Tragen Sie Verbrauch, Arbeitspreis und Grundpreis ein, dann erscheint die Rechnung.
Nicht jeder Anbieter prüft die Bonität gleich. Der Grundversorger muss Haushaltskunden grundsätzlich beliefern, andere Anbieter entscheiden selbst. Der Rechner zeigt, wie viel Geld Sie bei Vorkasse oder Kaution zu Beginn bereithalten müssen.
Bei einer Bonitätsprüfung holt der Anbieter vor dem Vertragsabschluss eine Auskunft über Ihr Zahlungsverhalten ein, zum Beispiel bei der Schufa. Damit schätzt er das Risiko ein, dass Rechnungen nicht bezahlt werden. Fällt das Ergebnis schlecht aus oder fehlen Daten, kann der Anbieter den Antrag ablehnen oder zusätzliche Bedingungen stellen, etwa eine Vorkasse oder eine Kaution.
Er muss Haushaltskunden grundsätzlich beliefern (§ 36 Abs. 1 EnWG). Eine Vorauszahlung, eine Sicherheit oder ein Prepaid-System kommt nur unter den Voraussetzungen der §§ 14 und 15 StromGVV in Frage.
Diese Anbieter verzichten beim Abschluss auf die Schufa. Die Auswahl ist begrenzt und hängt von der Adresse ab. Im Vergleich oben listen wir nur Tarife, bei denen wir die Angabe manuell geprüft haben.
Hier sichert sich der Anbieter über eine Zahlung im Voraus ab. Höhe, Fälligkeit und Rückzahlung stehen in den Vertragsunterlagen.
Statt einer Vorauszahlung kann der Grundversorger einen Bargeld- oder Chipkartenzähler oder ein vergleichbares Vorauszahlungssystem einrichten (§ 14 Abs. 3 StromGVV).
Bei Vorkasse oder Kaution liegt der größte Posten am Anfang. Der Startkosten-Rechner rechnet aus Ihren Zahlen den Monatsbetrag und das Geld, das zu Beginn bereitliegen muss. Die Formel: Jahresverbrauch mal Arbeitspreis, plus zwölf Mal den Grundpreis, geteilt durch zwölf.
In der Grundversorgung nennt die Verordnung die Höhe einer Sicherheit nicht als feste Zahl, sondern als „angemessen“ (§ 15 Abs. 1 StromGVV).
Auch für Gas gibt es die Grundversorgung. Die Regeln zur Vorauszahlung stehen dort in einer eigenen Verordnung. Tarife ohne Schufa-Prüfung für Gas finden Sie auf der Seite Gas ohne Schufa.
Es gibt Anbieter, die beim Vertragsabschluss auf die Schufa verzichten. Die Auswahl ist begrenzt und nicht an jeder Adresse gleich. Welche Bedingungen stattdessen gelten, steht in den Vertragsunterlagen.
Der Grundversorger muss Haushaltskunden grundsätzlich beliefern (§ 36 Abs. 1 EnWG). Eine Vorauszahlung oder Sicherheit kommt nur unter den Voraussetzungen der §§ 14 und 15 StromGVV in Frage.
Vorkasse ist eine Vorauszahlung für den Verbrauch. Eine Kaution ist eine Sicherheit, die zurückgegeben wird. In der Grundversorgung regeln das § 14 und § 15 StromGVV.
Erhebt er Abschläge über mehrere Monate, kann er die Vorauszahlung nur in ebenso vielen Teilbeträgen verlangen (§ 14 Abs. 2 StromGVV).
Die Verordnung nennt dafür keine feste Zahl, sondern verlangt eine angemessene Höhe (§ 15 Abs. 1 StromGVV).
Sie ist unverzüglich zurückzugeben, wenn keine Vorauszahlung mehr verlangt werden kann (§ 15 Abs. 4 StromGVV).
Geben Sie im Vergleich oben Ihre Postleitzahl und Ihren Verbrauch ein. Der Filter „ohne Schufa-Prüfung“ ist gesetzt. Erscheint kein Treffer, bleibt die Grundversorgung.
Nach Art. 15 DSGVO können Sie eine kostenlose Datenkopie von der Schufa verlangen und die Angaben prüfen.
Diese Seite gibt allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechtsberatung. Stand der Gesetzestexte: 9. Oktober 2026.