Kein Stromanbieter nimmt mich? Das hilft | Now Check

Kein Stromanbieter nimmt mich: was jetzt?

Die Grundversorgung steht Ihnen grundsätzlich zu. Hier steht, wie Sie Strom bekommen, auch wenn Anbieter Sie ablehnen.

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Kurz erklärt

Wenn Wechseltarife abgelehnt werden, bleibt der Weg über den Grundversorger. Er muss Haushaltskunden grundsätzlich beliefern. Daneben gibt es Tarife von Anbietern, die auf die Schufa-Prüfung verzichten.

Warum lehnen Anbieter Anträge ab?

Viele Anbieter holen vor dem Vertragsabschluss eine Bonitätsauskunft ein, zum Beispiel bei der Schufa. Fällt sie schlecht aus oder fehlt sie, können sie den Vertrag ablehnen. Das betrifft die Wechseltarife. Die gesetzliche Pflicht zur Belieferung nach § 36 EnWG trifft den Grundversorger.

Ihre Möglichkeiten in dieser Reihenfolge

1. Den Grundversorger anfragen

Der Grundversorger beliefert Haushaltskunden zu den veröffentlichten Bedingungen, solange die Versorgung für ihn nicht aus wirtschaftlichen Gründen unzumutbar ist (§ 36 Abs. 1 EnWG). Wer Grundversorger ist, hängt von Ihrem Netzgebiet ab. Den Unterschied zwischen Netzbetreiber, Grundversorger und Anbieter erklären wir auf der Seite Netzbetreiber finden.

Der Grundversorger darf unter bestimmten Voraussetzungen eine Vorauszahlung oder eine Sicherheit verlangen. Die Regeln dazu stehen auf Strom mit Vorkasse, Kaution oder Prepaid.

2. Tarife ohne Schufa-Prüfung vergleichen

Der Rechner oben ist auf Anbieter gefiltert, die auf die Schufa-Prüfung verzichten und deren Angabe wir manuell geprüft haben. Geben Sie Ihre Postleitzahl und Ihren Verbrauch ein, um die Tarife für Ihre Adresse zu sehen. Hintergründe finden Sie auf Strom ohne Schufa.

3. Offene Rückstände klären

Bestehen noch offene Rechnungen bei einem früheren Lieferanten, klären Sie diese zuerst oder vereinbaren Sie eine Ratenzahlung. Wie eine drohende Stromsperre abläuft, steht auf Strom trotz Stromschulden.

4. Neu in Deutschland

Fehlt Ihre Schufa-Historie, weil Sie erst kurz hier leben, ist das kein negativer Eintrag. Auch dann kommen die Grundversorgung und Tarife ohne Schufa-Prüfung in Frage. Now Check berät Sie dazu auch auf Arabisch.

Das sollten Sie für die Anfrage bereithalten

Mit vollständigen Angaben geht die Anfrage beim Grundversorger oder bei einem Anbieter schneller. Legen Sie sich diese Angaben zurecht:

  • Adresse der Verbrauchsstelle und Einzugsdatum, falls Sie neu einziehen.
  • Zählernummer und aktuellen Zählerstand, sofern der Zähler schon läuft.
  • Eine Schätzung Ihres Jahresverbrauchs in Kilowattstunden. Die letzte Jahresabrechnung hilft dabei.
  • Ihre Bankverbindung für die monatlichen Abschläge.

Wie die Anmeldung insgesamt abläuft, steht auf der Seite Strom und Gas anmelden. Ihren Verbrauch können Sie auf der Seite Stromverbrauch schätzen einschätzen.

Worauf Sie bei der Vertragswahl achten sollten

  • Vorkasse oder Kaution: Wie hoch ist der Betrag, wann ist er fällig und wann bekommen Sie ihn zurück?
  • Gesamtpreis im Jahr statt nur den Arbeitspreis vergleichen. Grundpreis und Abschlag gehören dazu.
  • Laufzeit und Kündigungsfrist lesen, bevor Sie abschließen.
  • Die Bestätigung des Vertragsschlusses und alle Unterlagen aufbewahren.

Häufige Fragen

Darf ein Stromanbieter mich ablehnen?

Die gesetzliche Pflicht zur Belieferung nach § 36 EnWG betrifft den Grundversorger. Bei anderen Tarifen können Anbieter nach eigenen Kriterien entscheiden, ob sie einen Vertrag abschließen.

Muss mich der Grundversorger auch bei negativer Schufa beliefern?

Grundsätzlich ja (§ 36 Abs. 1 EnWG). Er darf aber unter den Voraussetzungen der §§ 14 und 15 StromGVV eine Vorauszahlung oder eine Sicherheit verlangen.

Wie hoch darf eine Vorauszahlung sein?

Sie richtet sich nach dem Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraums oder dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden. Machen Sie glaubhaft, dass Ihr Verbrauch erheblich geringer ist, muss das angemessen berücksichtigt werden (§ 14 Abs. 2 StromGVV).

Gibt es auch Gas trotz Schufa?

Ja, auch einige Gasanbieter verzichten auf die Schufa-Prüfung. Die Übersicht finden Sie auf der Seite „Gas ohne Schufa“.

Was kann ich tun, wenn ich keinen Anbieter finde?

Schreiben Sie uns über die Seite Kontakt. Wir schauen gemeinsam, welche Tarife für Ihre Adresse in Frage kommen, auch auf Arabisch. Eine Zusage können wir nicht geben, weil die Entscheidung beim Anbieter liegt.

Quellen

Weiterführende Seiten

Diese Seite gibt allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechtsberatung. Stand der Gesetzestexte: 9. Oktober 2026.