Strom und Gas ohne Schufa: Monatsbudget, Abschlag und Startkosten
Strom und Gas sind zwei Verträge mit eigenen Preisen, eigenen Abschlägen und oft eigenen Bedingungen. Der Budget-Planer legt beide nebeneinander: Was kostet Sie die Energie im Monat, welchen Abschlag sollten Sie wählen und wie viel Geld brauchen Sie im ersten Monat?
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- Mit Rechner und Quellen
- Stand Oktober 2026
Budget-Planer Strom und Gas
Verbrauch und Preise eintragen, beide Verträge auf einen Blick.
Vorauszahlung oder Kaution (optional)
Tragen Sie Strom, Gas oder beides ein. Die Werte stehen auf Ihrer Abrechnung oder im Angebot.
Zwei Energieträger, zwei Verträge
Strom und Gas werden meist über getrennte Verträge geliefert, und beide haben eigene Preise, Abschläge, Laufzeiten und Kündigungsfristen. Es gibt Angebote, die beide bündeln. Auch dann lohnt der Blick auf jede einzelne Rechnung. Für Haushaltskunden gilt die Grundversorgung in beiden Bereichen (§ 36 EnWG). Der Grundversorger für Gas kann ein anderes Unternehmen sein als der für Strom.
Die Frage nach der Schufa stellt sich deshalb für jeden Vertrag einzeln. Ein Anbieter kann bei Strom auf die Auskunft verzichten und bei Gas nicht. Tarife von Anbietern ohne Schufa-Prüfung finden Sie für Strom unter Strom ohne Schufa und für Gas unter Gas ohne Schufa.
Das Monatsbudget richtig planen
Die Monatskosten sind pro Energieträger der Verbrauch geteilt durch zwölf, mal der Arbeitspreis, plus der Grundpreis. Ein Beispiel mit erfundenen Zahlen: Strom 2.500 kWh zu 32 Cent plus 10 Euro Grundpreis sind 76,67 Euro im Monat. Gas 12.000 kWh zu 9 Cent plus 15 Euro Grundpreis sind 105 Euro im Monat. Zusammen sind das 181,67 Euro pro Monat oder 2.180 Euro im Jahr. Strom macht davon 42 Prozent aus, Gas 58 Prozent.
Tragen Sie Ihre eigenen Werte in den Planer ein. Sie finden sie auf der letzten Abrechnung oder im Angebot. So sehen Sie, wie sich Ihre Energiekosten verteilen und wo sich ein Vergleich am meisten lohnt.
Den Abschlag so wählen, dass es nicht eng wird
Der Abschlag ist die monatliche Zahlung auf die spätere Jahresrechnung. Ein zu niedriger Abschlag führt zu einer Nachzahlung, ein zu hoher bindet Geld. Der Planer rundet die durchschnittlichen Monatskosten auf volle Euro auf und nennt das als Orientierung, im Beispiel 77 Euro für Strom und 105 Euro für Gas, zusammen 182 Euro.
Bei Gas schwankt der Verbrauch im Jahresverlauf stark, weil im Winter mehr geheizt wird. Das ändert nichts an der Jahressumme, aber an Ihrer Liquidität: Halten Sie für die kalten Monate einen Puffer bereit. Zahlen Sie sicher, was Sie zahlen können, und sprechen Sie bei Problemen früh mit dem Lieferanten.
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Startkosten: Vorauszahlung und Kaution
Manche Anbieter verlangen statt einer Schufa-Prüfung eine Vorauszahlung oder eine Kaution. In der Grundversorgung darf der Grundversorger eine Vorauszahlung nur verlangen, wenn nach den Umständen des Einzelfalls Grund zu der Annahme besteht, dass Sie nicht rechtzeitig zahlen (§ 14 StromGVV). Eine Sicherheitsleistung ist unter den Voraussetzungen von § 15 StromGVV möglich. Bei Wechseltarifen gelten die Bedingungen des Anbieters.
Im Planer können Sie die Vorauszahlung in Monaten und die Kaution eintragen. Er zeigt dann, wie viel Geld Sie im ersten Monat brauchen. Im Beispiel mit einer Vorauszahlung von einem Monat und 100 Euro Kaution sind es 463,33 Euro, davon 281,67 Euro einmalig. Mehr zu den Regeln unter Strom mit Vorkasse, Kaution oder Prepaid.
Ein Szenario mit erfundenen Zahlen: Wo lohnt sich der Vergleich?
Angenommen, Ihr Strom kostet im Jahr 920 Euro und Ihr Gas 1.260 Euro. Eine Ersparnis von zehn Prozent brächte bei Strom 92 Euro, bei Gas 126 Euro. Der Gasvertrag hat in diesem Beispiel also den größeren Hebel, auch wenn er seltener Thema ist. Wer nur einen Vertrag vergleichen will, fängt deshalb mit dem teureren an.
Das Beispiel ist erfunden und zeigt nur die Rechenlogik. Der Budget-Planer oben nennt Ihnen die Anteile von Strom und Gas an Ihren Gesamtkosten. Sie sehen auf einen Blick, wo sich Aufwand am meisten lohnt.
So lesen Sie Ihre Abrechnung für den Planer
- Verbrauch: Die Menge in kWh für den Abrechnungszeitraum, hochgerechnet auf zwölf Monate
- Arbeitspreis: Der Preis je kWh in Cent, oft mit Netto- und Bruttowert, nehmen Sie den Bruttowert
- Grundpreis: Der feste Betrag pro Monat oder Jahr, rechnen Sie ihn auf einen Monat um
- Abschläge: Die bisherigen monatlichen Zahlungen, als Vergleich zum Planer
- Zeitraum: Prüfen Sie, ob die Abrechnung genau zwölf Monate umfasst
Beide Verträge wechseln: zusammen oder nacheinander?
Prüfen Sie zuerst die Vertragsenden und Kündigungsfristen beider Verträge. Enden sie zu unterschiedlichen Zeiten, wechseln Sie nacheinander und sparen so jeweils zum frühestmöglichen Termin. Das Wechselverfahren darf je Vertrag höchstens drei Wochen dauern (§ 20a Abs. 2 EnWG), und der Wechsel darf nichts zusätzlich kosten (§ 20a Abs. 3 EnWG). Den Zeitplan für einen Vertrag berechnet der Zeitplaner für den Wechsel.
Checkliste für beide Verträge
- Verbrauch und Preise beider Verträge notieren
- Kündigungsfristen und Vertragsenden prüfen
- Für beide Verträge Tarife ohne Schufa-Prüfung vergleichen
- Vorauszahlung, Kaution und Abschlag in das Budget einplanen
- Zählerstände bei Vertragsbeginn und Wechsel dokumentieren
- Bestätigung des Lieferbeginns in Textform abwarten
Häufige Fragen
Gibt es Strom und Gas ohne Schufa aus einer Hand?
Kann ich nur Strom oder nur Gas im Planer eintragen?
Welchen Abschlag soll ich wählen?
Darf der Grundversorger bei Strom und Gas Vorauszahlung verlangen?
Muss ich beide Verträge gleichzeitig wechseln?
Werden meine Eingaben gespeichert?
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Zeitplaner: Kündigungstermin, Beauftragung und frühester Lieferbeginn.
Quellen und weiterführende Informationen
- § 36 EnWG: Grundversorgungspflicht
- § 14 StromGVV: Vorauszahlungen
- § 15 StromGVV: Sicherheitsleistung
- § 20a EnWG: Lieferantenwechsel
Stand: 14. Oktober 2026. Alle Angaben dienen der Information und sind keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Gesetze und die Schreiben Ihres Lieferanten. Fristen und Regeln können sich ändern.
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