Nachtspeicherheizung: Was bedeutet getrennte oder gemeinsame Messung?
Bei Nachtspeicherheizungen gibt es zwei Messarten. Welche bei Ihnen gilt, beeinflusst die Tarifauswahl und mögliche Zusatzkosten. Wir erklären die Unterschiede und zeigen, wie Sie Ihre Messart erkennen.
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Der Unterschied
Getrennte Messung: Die Nachtspeicherheizung hat einen eigenen Zähler, nur für die Heizung. Der Haushalt hat einen zweiten Zähler.
Gemeinsame Messung: Ein Zähler mit HT- und NT-Zählwerk misst Haushalt und Heizung zusammen.
So erkennen Sie Ihre Messart
- Die Stromrechnung zeigt bei getrennten Zählern die Verbräuche separat.
- Ein Blick auf den Zähler: Zwei Anzeigen, HT und NT, bedeuten einen Zweitarifzähler.
- Ihr Anbieter nennt Ihnen auf Anfrage die Zählernummer Ihres Heizungszählers.
Ausgleichsmengen bei gemeinsamer Messung
Bei der gemeinsamen Messung können zusätzliche Kosten entstehen, wenn ein Anbieter sogenannte Ausgleichsmengen nutzt. Dann erhöht sich der Preis um die Differenz zwischen Hochtarif und Niedertarif, multipliziert mit der Verbrauchsmenge. Die Verbraucherzentrale NRW rechnet vor: Bei 28 Cent im Hochtarif und 21 Cent im Niedertarif und 1.000 kWh Ausgleichsmenge zahlen Sie 70 Euro im Jahr mehr. Durchschnittlich sind es 50 bis 100 Euro Zusatzkosten, je nach Stromverbrauch.
Rechnen Sie diese Kosten zu den ausgewiesenen Tarifkosten hinzu, wenn ein Tarif mit Ausgleichsmenge arbeitet.
| Getrennte Messung | Gemeinsame Messung | |
|---|---|---|
| Zähler | Eigener Zähler für die Heizung | Ein Zähler mit HT und NT |
| Tarifauswahl | Meist größer | Oft kleiner |
| Ausgleichsmengen | In der Regel nicht | Möglich |
Lohnt sich ein zweiter Zähler?
Finanztip hält den Einbau eines zweiten Zählers mit Steuerungsgerät bei Nachtspeicherheizungen häufig für lohnend. Der Aufwand für Zähler und Steuergerät steht den niedrigeren Preisen gegenüber. Fragen Sie Ihren Messstellenbetreiber nach den Kosten und rechnen Sie mit Ihrem Verbrauch nach.
Zwei typische Situationen
- Getrennte Messung: Zwei Zähler im Schrank, einer für den Haushalt, einer für die Nachtspeicherheizung. Auf der Abrechnung stehen zwei Verbräuche.
- Gemeinsame Messung: Ein Zähler mit zwei Zählwerken (HT und NT) für alles. Auf der Abrechnung stehen HT und NT für den ganzen Haushalt.
Checkliste
- Anzahl der Zähler im Zählerschrank prüfen.
- Zählernummer der Heizung bei Ihrem Anbieter erfragen.
- Bei gemeinsamer Messung Ausgleichsmengen in die Kosten einrechnen.
Häufige Fragen
Was bedeutet getrennte oder gemeinsame Messung bei der Nachtspeicherheizung?
Was sind Ausgleichsmengen?
Kann ich auch ohne zweiten Zähler Nachtstrom nutzen?
Wie erkenne ich meine Messart?
Muss ich bei gemeinsamer Messung einen Anbieter mit Ausgleichsmenge wählen?
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Quellen und weiterführende Informationen
- Verbraucherzentrale NRW: Nachtspeicherheizung, Wechsel des Stromtarifs kann Geld sparen (Stand 21.10.2024)
- Finanztip: Untersuchung zu Heizstrom für Nachtspeicherheizung und Wärmepumpe
Stand: Oktober 2026. Alle Angaben dienen der Information und sind ohne Gewähr. Maßgeblich sind die Bedingungen Ihres Anbieters und Ihres Netzbetreibers. Preise und Regeln ändern sich, den aktuellen Stand zeigt der Tarifvergleich.
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