Was bedeutet gemeinsame oder getrennte Messung bei der Wärmepumpe?
Beim Vergleich von Wärmepumpenstrom müssen Sie angeben, wie Ihr Strom gemessen wird. Das klingt technisch, ist aber schnell geklärt. Wir erklären die Unterschiede und zeigen, wie Sie Ihre Messart erkennen.
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Tarife für Ihre Messart
Wählen Sie Ihre Messart, die passenden Tarife erscheinen sofort.
Der Unterschied auf einen Blick
Getrennte Messung: Ihre Wärmepumpe hat einen eigenen Zähler, der nur den Strom der Heizung misst. Der Haushaltsstrom läuft über einen zweiten Zähler.
Gemeinsame Messung: Ein Zähler mit zwei Zählwerken, Hochtarif (HT) und Niedertarif (NT), misst Haushalt und Heizung zusammen.
So erkennen Sie Ihre Messart
Diese Hinweise helfen:
- Stromrechnung: Bei getrennten Zählern werden die Verbräuche von Haushalt und Heizung getrennt aufgelistet.
- Zähler ansehen: Zeigt ein Zähler zwei Werte, HT und NT, handelt es sich um einen Zweitarifzähler.
- Anbieter fragen: Ihr Stromanbieter kann Ihnen die Zählernummer Ihres Heizungszählers nennen.
Fragen Sie Ihren Netzbetreiber oder Elektroinstallateur. Eine falsche Messart führt zu Tarifen, die für Sie nicht passen.
Eintarif- und Zweitarifzähler
Ein Eintarifzähler erfasst den gesamten Verbrauch zu einem einheitlichen Preis. Ein Zweitarifzähler (auch Doppeltarifzähler) hat zwei Zählwerke: Das eine erfasst den Verbrauch in der Hauptzeit (Hochtarif, HT), das andere in der Nebenzeit (Niedertarif, NT). Die Hauptzeit entspricht üblicherweise den Tagstunden, die Nebenzeit den Nachtstunden. Mehr dazu unter HT/NT-Zähler erklärt.
Was bedeutet die Messart für den Tarif?
| Getrennte Messung | Gemeinsame Messung | |
|---|---|---|
| Zähler | Eigener Zähler für die Wärmepumpe | Ein Zähler mit HT und NT für alles |
| Tarifauswahl | Meist größere Auswahl | Oft weniger Tarife |
| Zusatzkosten | In der Regel keine Ausgleichsmengen | Ausgleichsmengen möglich, im Schnitt 50 bis 100 Euro im Jahr |
| Anbieter | Haushalt und Heizung können verschiedene Anbieter haben | Ein Anbieter für beides |
Ausgleichsmengen: Beispielwerte der Verbraucherzentrale NRW, Stand Oktober 2024.
Und der Smart Meter?
Bei Wärmepumpen werden zunehmend Smart Meter eingesetzt. Sie können Verbrauchsdaten automatisch an Netzbetreiber oder Anbieter übermitteln und sowohl als Ein- als auch als Zweitarifzähler genutzt werden. Für zeitvariable Netzentgelte (Modul 3 nach § 14a EnWG) ist ein Smart Meter Voraussetzung. Mehr unter § 14a EnWG.
Drei typische Situationen
- Eigener Zähler für die Wärmepumpe: Auf Ihrer Rechnung stehen zwei Zähler mit eigenen Verbräuchen. Das ist eine getrennte Messung. Wählen Sie im Vergleich „Getrennte Messung“.
- Ein Zähler mit HT und NT für alles: Auf der Rechnung steht ein Zähler mit zwei Verbrauchswerten. Das ist eine gemeinsame Messung.
- Neue Wärmepumpe ohne zweiten Zähler: Nach § 14a EnWG sind reduzierte Netzentgelte auch ohne zweiten Zähler möglich (Modul 1). Fragen Sie Ihren Netzbetreiber, wie Ihre Anlage geführt wird.
Checkliste: Messart sicher bestimmen
- Jahresabrechnung ansehen: Gibt es getrennte Verbrauchsangaben für die Heizung?
- Zählerschrank ansehen: Wie viele Zähler gibt es, und hat einer zwei Anzeigen?
- Anbieter oder Netzbetreiber fragen, wenn Sie unsicher sind.
Häufige Fragen
Was bedeutet gemeinsame oder getrennte Messung?
Was ist besser, getrennte oder gemeinsame Messung?
Was sind Ausgleichsmengen?
Kann ich später von gemeinsamer auf getrennte Messung wechseln?
Brauche ich bei einer neuen Wärmepumpe einen zweiten Zähler?
Was tue ich, wenn ich meine Messart nicht kenne?
Kann ich Wärmepumpe und Hausstrom im selben Tarif beziehen?
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Quellen und weiterführende Informationen
- Verbraucherzentrale NRW: Nachtspeicherheizung, Wechsel des Stromtarifs kann Geld sparen (Stand 21.10.2024)
- Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz: Wärmepumpen und Strompreisreduzierung nach § 14a EnWG (Stand 07.07.2025)
- Bundesnetzagentur: Steuerbare Verbrauchseinrichtungen und Netzentgelte (§ 14a EnWG)
- Enter: § 14a EnWG 2026, Steuerbarkeit der Wärmepumpe (Modul 3 seit 1. April 2025)
Stand: Oktober 2026. Alle Angaben dienen der Information und sind ohne Gewähr. Maßgeblich sind die Bedingungen Ihres Anbieters und Ihres Netzbetreibers. Preise und Regeln ändern sich, den aktuellen Stand zeigt der Tarifvergleich.
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