Schufa-Selbstauskunft kostenlos: Datenkopie bestellen, prüfen, berichtigen
Bevor Sie einen Stromvertrag abschließen, lohnt der Blick in Ihre eigenen Schufa-Daten. Die Datenkopie ist kostenlos. Hier erfahren Sie, wie Sie sie bestellen, worauf Sie achten und wie Sie falsche Einträge berichtigen lassen.
- Kostenlos und unverbindlich
- Mit Rechner und Quellen
- Stand Oktober 2026
Was ist die kostenlose Datenkopie?
Nach Art. 15 DSGVO können Sie von der Schufa eine Kopie der über Sie gespeicherten Daten verlangen. Die Datenkopie ist kostenlos, mindestens einmal im Jahr, und lässt sich direkt bei der Schufa bestellen. Bestellen Sie sie nur dort und nicht über Drittanbieter, die Gebühren verlangen oder Ihre Daten weiterverwenden könnten.
Daneben bietet die Schufa Produkte an, die Sie Dritten vorlegen können, zum Beispiel Vermietern. Für den Blick in Ihre eigenen Daten genügt die Datenkopie. Welche zusätzlichen Informationen die Schufa anbietet, ändert sich. Aktuelle Angaben stehen auf schufa.de.
So bestellen Sie die Datenkopie
- 1Direkt bei der Schufa bestellen
Nutzen Sie den offiziellen Weg der Schufa. Er verlangt in der Regel, dass Sie sich ausweisen. Geben Sie Ihre Daten nur auf den offiziellen Seiten der Schufa ein.
- 2Datum notieren
Tragen Sie das Datum Ihrer Anfrage in den Assistenten oben ein. Er zeigt, wann die Antwort spätestens fällig ist.
- 3Antwort abwarten
Die Antwort ist unverzüglich fällig, spätestens innerhalb eines Monats nach Eingang der Anfrage (Art. 12 Abs. 3 DSGVO).
- 4Daten Punkt für Punkt prüfen
Gehen Sie die Prüfliste im Assistenten durch.
Worauf Sie bei der Prüfung achten sollten
Fehler schleichen sich ein, auch ohne böse Absicht. Typische Punkte:
- Stimmen Name, Geburtsdatum und Anschrift?
- Sind alte Adressen richtig, und gibt es doppelte Einträge?
- Gehören alle Konten, Kredite und Verträge wirklich Ihnen und sind sie noch aktuell?
- Sind bezahlte Forderungen als erledigt markiert?
- Sind Forderungen von Inkassounternehmen berechtigt, und haben Sie sie bestritten, wenn nicht?
- Sind die Anfragen von Unternehmen nachvollziehbar?
Nicht jeder Eintrag ist falsch. Ein richtiger Eintrag lässt sich nicht berichtigen. Gegen falsche Angaben gibt es einen klaren Weg.
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Wir zeigen Anbieter, die laut Angabe keine Schufa-Prüfung durchführen und von Now Check geprüft wurden.
Eine Angabe ist falsch: So lassen Sie sie berichtigen
Nach Art. 16 DSGVO haben Sie das Recht, die Berichtigung unrichtiger Daten zu verlangen. Beschreiben Sie schriftlich, welche Angabe falsch ist und was richtig ist, und fügen Sie Belege bei, zum Beispiel eine Zahlungsbestätigung oder ein Schreiben des Gläubigers. Der Assistent oben erzeugt ein Muster. Die Angaben bleiben in Ihrem Browser.
Stammt die falsche Angabe von einem Unternehmen, das Daten an die Schufa gemeldet hat, wenden Sie sich zusätzlich an dieses Unternehmen und verlangen Sie die Korrektur. Bei Streit helfen Verbraucherzentrale oder Datenschutzaufsicht.
Warum das für Ihren Stromvertrag wichtig ist
Anbieter außerhalb der Grundversorgung entscheiden selbst, ob sie eine Auskunft einholen. Wer seine Daten kennt, kann Fehler vorher beheben und gezielt Tarife wählen, die auf die Schufa-Prüfung verzichten: Strom ohne Schufa. In der Grundversorgung kommt es auf die Schufa nicht an, der Grundversorger muss Haushaltskunden grundsätzlich beliefern (§ 36 EnWG). Mehr unter Strom trotz Schufa.
Ein Beispiel mit erfundenen Daten
Sie bestellen die Datenkopie am 14. Oktober 2026. Die Antwort ist unverzüglich fällig, spätestens bis zum 14. November 2026. Kommt sie schneller, haben Sie mehr Zeit zum Prüfen. Kommt bis zum 14. November nichts, erinnern Sie die Schufa schriftlich und weisen Sie auf Ihr Auskunftsrecht hin. Sie finden in der Kopie eine Zeile mit einem Kredit, den Sie 2024 zurückgezahlt haben, der aber noch als offen erscheint. Das ist ein klarer Fall für den Berichtigungsantrag mit der Zahlungsbestätigung als Beleg.
Was Sie nach der Prüfung tun
- 1Alles stimmt
Dann können Sie gelassen einen Vertrag abschließen. Ein negativer, aber richtiger Eintrag bleibt bestehen. Für den Strom gibt es die Grundversorgung und Tarife ohne Schufa-Prüfung.
- 2Eine Angabe ist falsch
Beantragen Sie die Berichtigung schriftlich mit Belegen. Wenden Sie sich zusätzlich an das meldende Unternehmen.
- 3Eine Forderung ist berechtigt, aber offen
Zahlen Sie sie oder vereinbaren Sie Raten, und lassen Sie sich die Erledigung schriftlich bestätigen. Bei Rückständen beim Stromlieferanten helfen die Seiten Stromsperre: Was tun? und Strom trotz Stromschulden.
Was mit Ihren Angaben im Assistenten passiert
Der Assistent rechnet und formuliert in Ihrem Browser. Name, Anschrift, Geburtsdatum und die Beschreibung des Eintrags werden weder gespeichert noch an uns oder Dritte gesendet. Schließen Sie die Seite, sind die Eingaben weg. Kopieren Sie den Text, wenn Sie ihn weiterverwenden wollen.
Neu in Deutschland: Keine Daten sind kein negativer Eintrag
Wer erst kurz hier lebt, hat oft noch keine Schufa-Daten. Das ist etwas anderes als ein negativer Eintrag. Die Grundversorgung gilt für jeden Haushaltskunden, und auch Tarife ohne Schufa-Prüfung kommen in Frage. Now Check berät Sie dazu auch auf Arabisch.
Vorsicht bei angeblichen „Schufa-Hilfen“
- Niemand kann echte, richtige Einträge „löschen“, egal was Anbieter versprechen
- Zahlen Sie keine Vorkasse für eine „Schufa-Bereinigung“
- Geben Sie Ausweisdaten nur auf der offiziellen Seite der Schufa ein
- Bestellen Sie die Datenkopie nicht über Vermittler, die Gebühren verlangen
Häufige Fragen
Ist die Schufa-Selbstauskunft kostenlos?
Wie lange dauert die Antwort?
Was kann ich tun, wenn ein Eintrag falsch ist?
Schadet die Anfrage meiner Schufa?
Brauche ich die Datenkopie für den Stromvertrag?
Was, wenn ich keine Daten bei der Schufa habe?
Werden meine Angaben im Assistenten gespeichert?
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Quellen und weiterführende Informationen
- Art. 15 DSGVO: Auskunftsrecht der betroffenen Person
- Art. 12 DSGVO: Transparente Information und Modalitäten
- Art. 16 DSGVO: Recht auf Berichtigung
- § 36 EnWG: Grundversorgungspflicht
Stand: 14. Oktober 2026. Alle Angaben dienen der Information und sind keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Gesetze und die Schreiben Ihres Lieferanten. Fristen und Regeln können sich ändern.
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