Stromsperre und Anbieterwechsel: Raten zahlen oder neu starten?
Viele denken, ein neuer Anbieter löst das Problem. Der Rückstand beim bisherigen Lieferanten bleibt aber bestehen. Der Rechner zeigt, was beide Wege in den nächsten zwölf Monaten kosten, mit Ihren Zahlen.
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- Stand Oktober 2026
Die Kernfrage: Was ändert ein Wechsel?
Ein Anbieterwechsel ändert Ihren künftigen Preis und Ihre künftigen Bedingungen. Er ändert nicht, was Sie dem bisherigen Lieferanten schulden. Dieser Betrag bleibt fällig, und der Lieferant kann ihn weiter einfordern, notfalls mit Inkasso. Das kann auch einen Eintrag in der Schufa nach sich ziehen.
Die Frage lautet deshalb nicht „bleiben oder fliehen“, sondern: Welcher Weg macht Ihre monatlichen Kosten für Strom und Rückstand zusammen tragbar? Genau das zeigt der Rechner.
Die zwei Wege im Überblick
| Bleiben und Raten zahlen | Neuer Vertrag und Raten zahlen | |
|---|---|---|
| Rückstand | Wird in Raten beim bisherigen Lieferanten abgezahlt | Wird weiter beim bisherigen Lieferanten abgezahlt |
| Laufender Strom | Bisheriger Abschlag | Neuer Abschlag des neuen Anbieters |
| Einmalige Kosten | Keine zusätzlichen | Je nach Anbieter Vorauszahlung oder Kaution |
| Risiko | Sperre, wenn die Raten platzen | Zwei Verträge im Blick: Rate und neuer Abschlag |
| Vorteil | Kein zusätzlicher Vertrag | Möglicherweise niedrigerer Abschlag oder bessere Bedingungen |
Allgemeine Gegenüberstellung. Ihre Zahlen setzen Sie im Rechner ein.
Grundversorgung als Rückfall
Haushaltskunden haben Anspruch auf Grundversorgung in ihrem Netzgebiet (§ 36 EnWG). Der Grundversorger darf eine Vorauszahlung nur verlangen, wenn nach den Umständen des Einzelfalls Grund zu der Annahme besteht, dass Sie Ihre Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig erfüllen (§ 14 StromGVV). Statt der Vorauszahlung kann er ein Prepaid-System einrichten. Wie das aussieht, zeigt Prepaid-Strom.
Eine Sicherheitsleistung kommt in Betracht, wenn Sie die Vorauszahlung nicht leisten wollen oder können (§ 15 StromGVV). Mehr dazu unter Strom mit Vorkasse, Kaution oder Prepaid.
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Neuer Sondervertrag: Das sollten Sie prüfen
Außerhalb der Grundversorgung legt der Anbieter die Zahlungsbedingungen in seinen Vertragsunterlagen fest. Prüfen Sie vor dem Abschluss:
- Gibt es eine Vorauszahlung oder Kaution, wie hoch ist sie und wann kommt sie zurück?
- Wie hoch ist der Abschlag, und passt er zu Ihrem Verbrauch?
- Laufzeit, Kündigungsfrist und Preisgarantie
- Verlangt der Anbieter eine Schufa-Auskunft? Tarife ohne Prüfung finden Sie unter Strom ohne Schufa
In welcher Reihenfolge vorgehen?
- 1Fristen klären
Berechnen Sie, bis wann der Lieferant frühestens unterbrechen darf, mit dem Rechner unter Stromsperre: Was tun?.
- 2Raten verhandeln
Bieten Sie dem bisherigen Lieferanten schriftlich eine Rate an. Das schafft Zeit, ohne dass Sie den Vertrag wechseln müssen.
- 3Beide Wege rechnen
Tragen Sie die Zahlen in den Rechner ein. Bleibt der Neustart nicht günstiger, spricht wenig für ihn.
- 4Erst dann wechseln
Ist der Neustart günstiger oder nötig, wechseln Sie und zahlen die Rate für den Rückstand weiter.
Ein Rechenbeispiel mit erfundenen Zahlen
Angenommen, Sie schulden 300 Euro und zahlen 100 Euro pro Monat ab. Ihr bisheriger Abschlag beträgt 80 Euro, der des neuen Anbieters 70 Euro, dazu kommt eine Vorauszahlung von einem Monatsabschlag. In zwölf Monaten zahlen Sie beim Bleiben 1.260 Euro und beim Neustart 1.210 Euro. Der Neustart ist hier 50 Euro günstiger, weil der niedrigere Abschlag die einmalige Vorauszahlung mehr als ausgleicht.
Liegt der neue Abschlag bei 90 Euro statt 70 Euro, kehrt sich das um: Der Neustart kostet dann 1.470 Euro und damit 210 Euro mehr. Der Rückstand und seine Rate sind in beiden Fällen gleich. Wie Ihre Zahlen aussehen, rechnet das Werkzeug oben.
Wann ein Wechsel sinnvoll sein kann
Ein Wechsel lohnt sich vor allem dann, wenn er Ihre laufenden Kosten senkt oder Ihr Vertrag ohnehin endet. Das sind typische Fälle:
- Der neue Abschlag ist spürbar niedriger, und die einmaligen Kosten sind klein
- Ihr bisheriger Vertrag endet, oder Sie haben ein Sonderkündigungsrecht, das in Ihren Unterlagen steht
- Der bisherige Lieferant verhandelt keine Raten, der neue Vertrag bietet dagegen verlässliche Bedingungen
- Sie haben die Rate für den Rückstand bereits so vereinbart, dass sie zusätzlich zum neuen Abschlag tragbar ist
Prüfen Sie Laufzeit und Kündigungsfrist Ihres bisherigen Vertrags, bevor Sie einen neuen abschließen. Wer doppelt zahlt, verschärft die Lage.
So sprechen Sie mit beiden Lieferanten
- 1Bisheriger Lieferant
Schreiben Sie ihm Ihren Ratenvorschlag und bitten Sie um eine schriftliche Bestätigung, dass er die Unterbrechung während der Ratenzahlung nicht durchführen lässt.
- 2Neuer Lieferant
Nennen Sie offen, dass ein Rückstand besteht, wenn danach gefragt wird, und lassen Sie sich Vorauszahlung oder Kaution schriftlich geben.
- 3Beide im Blick behalten
Legen Sie sich eine Übersicht an: Termine der Raten, Abschläge, Zählerstände und Fristen.
Typische Fehler beim Wechsel mit Rückstand
- Den Rückstand ignorieren, weil „ein anderer Anbieter ja neu ist“
- Raten zusagen, die zusammen mit dem neuen Abschlag nicht tragbar sind
- Einmalige Kosten wie Vorauszahlung oder Kaution nicht einplanen
- Den Wechsel erst nach der Ankündigung der Sperre beginnen
Häufige Fragen
Kann ich trotz Stromsperre den Anbieter wechseln?
Löscht ein Wechsel meine Schulden?
Muss mich ein neuer Anbieter beliefern?
Wie lange läuft die Rate für den Rückstand?
Verlangt ein neuer Anbieter Vorauszahlung?
Was, wenn mir bereits die Sperre angekündigt wurde?
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Quellen und weiterführende Informationen
- § 36 EnWG: Grundversorgungspflicht
- § 14 StromGVV: Vorauszahlungen
- § 15 StromGVV: Sicherheitsleistung
- § 41f EnWG: Versorgungsunterbrechungen wegen Nichtzahlung bei Haushaltskunden (Fassung seit 23.12.2025)
- Verbraucherzentrale: Stromsperre, was nun?
Stand: 14. Oktober 2026. Alle Angaben dienen der Information und sind keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Gesetze und die Schreiben Ihres Lieferanten. Fristen und Regeln können sich ändern.
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