Stromsperre und Härtefall: Wann Sie besonders geschützt sind
Das Gesetz schützt Haushalte, wenn eine Stromsperre unverhältnismäßig wäre oder eine konkrete Gefahr für Leib oder Leben droht. Mit dem Schutz-Check sehen Sie, welche Nachweise sinnvoll sind, und erzeugen ein Musterschreiben an Ihren Lieferanten.
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- Stand Oktober 2026
Schutz-Check und Musterschreiben
Umstände auswählen, Nachweise sehen, Schreiben erzeugen. Alles bleibt in Ihrem Browser.
Wählen Sie die Punkte aus, die auf Ihren Haushalt zutreffen. Dann zeigen wir, welche Nachweise sinnvoll sind.
Das Gesetz nennt Kinder nicht ausdrücklich als Schutzgrund. Entscheidend ist, ob für die Betroffenen eine konkrete Gefahr für Leib oder Leben droht, oder ob die Folgen der Unterbrechung außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung stehen.
Musterschreiben an Ihren Lieferanten
Die Angaben bleiben in Ihrem Browser. Sie werden nicht gespeichert und nicht gesendet.
Das Muster ist keine Rechtsberatung. Ob eine besondere Schutzbedürftigkeit vorliegt, hängt vom Einzelfall ab.
Was das Gesetz zum Härtefall sagt
Den Begriff „Härtefall“ kennt das Energiewirtschaftsgesetz nicht. Es schützt Haushalte über andere Regeln in § 41f Abs. 2 EnWG. Drei Ansatzpunkte sind wichtig:
| Schutzgrund | Inhalt | Was Sie tun können |
|---|---|---|
| Unverhältnismäßigkeit | Die Folgen einer Unterbrechung stehen außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung | Schildern Sie die Folgen konkret und schriftlich |
| Aussicht auf Zahlung | Sie legen dar, dass hinreichende Aussicht besteht, dass Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen | Legen Sie einen konkreten Ratenplan mit Belegen vor |
| Besondere Schutzbedürftigkeit | Eine konkrete Gefahr für Leib oder Leben durch gesundheitliche oder altersbedingte Gegebenheiten | Lassen Sie die Gefahr ärztlich bescheinigen und teilen Sie sie mit |
Zusammenfassung zur Orientierung. Maßgeblich ist der Gesetzestext.
Gefahr für Leib oder Leben: Was damit gemeint ist
Gemeint ist keine bloße Unannehmlichkeit, sondern eine Gefahr, die Ärztinnen und Ärzte im Einzelfall bestätigen können. Typische Umstände, die dafür sprechen können:
- Ein medizinisch notwendiges Gerät braucht Strom, etwa Beatmung, Sauerstoffversorgung oder Dialyse
- Medikamente müssen dauerhaft gekühlt werden, zum Beispiel Insulin
- Eine Erkrankung macht Kälte oder fehlendes Warmwasser gefährlich
- Eine hochbetagte oder pflegebedürftige Person lebt im Haushalt
Ob eine Gefahr im Einzelfall anerkannt wird, entscheidet sich an den Umständen und an den Nachweisen. Der Schutz-Check hilft beim Sortieren und ersetzt keine Beratung.
Stromsperre mit Kindern: Was gilt?
Viele Eltern fragen, ob Kinder im Haushalt eine Sperre verbieten. Das Gesetz nennt Kinder nicht ausdrücklich als Schutzgrund. Es kommt darauf an, ob für die Betroffenen eine konkrete Gefahr für Leib oder Leben droht, oder ob die Folgen der Unterbrechung außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung stehen.
Bei einem Säugling oder Kleinkind, einer Erkrankung des Kindes oder fehlender Wärme im Winter können gute Argumente bestehen. Schildern Sie sie konkret und legen Sie, wenn es um die Gesundheit geht, ein ärztliches Attest bei. Teilen Sie außerdem dem Jugendamt oder einer Beratungsstelle mit, wenn Sie Unterstützung brauchen.
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Welche Nachweise helfen
Der Lieferant muss die Schutzbedürftigkeit prüfen können. Je klarer der Nachweis, desto besser:
- Ein ärztliches Attest mit Datum, Diagnose und der Aussage, welche Gefahr bei einem Stromausfall besteht
- Bei medizinischen Geräten: die ärztliche Verordnung oder eine Bescheinigung der Praxis
- Bei Pflegebedürftigkeit: der Nachweis, zum Beispiel der Pflegegrad-Bescheid
- Bei Kühlpflicht von Medikamenten: eine ärztliche Bescheinigung
- Eine kurze, sachliche Beschreibung der Lage im Haushalt
Alter und Pflegebedürftigkeit
Auch altersbedingte Gegebenheiten nennt das Gesetz ausdrücklich. Gemeint sind nicht alle älteren Menschen, sondern Fälle, in denen durch eine Unterbrechung eine konkrete Gefahr für Leib oder Leben zu besorgen ist, zum Beispiel weil ein pflegebedürftiger Mensch auf Licht, Wärme, einen Notruf oder ein elektrisches Pflegebett angewiesen ist. Schildern Sie, wer im Haushalt lebt, was ohne Strom nicht mehr möglich wäre und seit wann diese Lage besteht.
Beispiel für eine sachliche Schilderung
Ein erfundenes Beispiel zur Orientierung: „In meinem Haushalt lebt meine pflegebedürftige Mutter. Sie wird nachts mit einem Sauerstoffgerät versorgt, das nur mit Strom funktioniert. Eine ärztliche Bescheinigung lege ich bei. Ich bitte darum, die Unterbrechung nicht durchzuführen, und biete eine Ratenzahlung an.“ Kurz, konkret und belegbar, ohne Vorwürfe. So kann der Lieferant die Angaben prüfen.
Das Beispiel ist erfunden und passt nicht auf jeden Haushalt. Beschreiben Sie Ihre Lage so, wie sie ist, und stützen Sie sich auf Ihr Attest.
So melden Sie die Schutzbedürftigkeit
- 1Sofort schriftlich melden
Teilen Sie die Umstände möglichst früh mit, am besten schon nach der Androhung. Das Musterschreiben oben nimmt Ihre Angaben auf.
- 2Attest beilegen oder nachreichen
Legen Sie das Attest bei. Ist es noch nicht da, kündigen Sie es an und reichen Sie es sofort nach.
- 3Zugang nachweisen
Senden Sie das Schreiben so, dass Sie den Zugang belegen können, zum Beispiel per Einschreiben oder mit Eingangsbestätigung.
- 4Antwort einfordern
Bitten Sie um eine schriftliche Bestätigung, dass die Unterbrechung nicht durchgeführt wird.
- 5Bei Ablehnung Hilfe holen
Wenden Sie sich an Verbraucherzentrale oder Schuldnerberatung. Bei Streit mit dem Lieferanten gibt es die Schlichtungsstelle Energie (§ 111b EnWG).
Wo der Schutz endet
Der Schutz stoppt die Unterbrechung, er löscht die Forderung nicht. Der offene Betrag bleibt fällig. Klären Sie deshalb parallel eine Ratenzahlung, und fragen Sie in der Grundversorgung nach der Abwendungsvereinbarung (§ 41g EnWG). Wie die Fristen laufen, zeigt der Rechner unter Stromsperre: Was tun?.
Weitere Wege neben dem Härtefall
- Ratenzahlung oder Stundung schriftlich anbieten
- Abwendungsvereinbarung in der Grundversorgung verlangen
- Schuldnerberatung einschalten
- Sozialamt oder Jobcenter nach einem Darlehen fragen, mehr unter Darlehen für Stromschulden
- Den Notfall-Plan nutzen: Schnelle Hilfe bei Stromsperre
Häufige Fragen
Wann gilt eine Stromsperre als Härtefall?
Schützen Kinder vor einer Stromsperre?
Brauche ich ein ärztliches Attest?
Bis wann muss ich die Schutzbedürftigkeit melden?
Was, wenn der Lieferant die Schutzbedürftigkeit ablehnt?
Werden meine Angaben im Musterschreiben gespeichert?
Ist das Musterschreiben eine Rechtsberatung?
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Quellen und weiterführende Informationen
- § 41f EnWG: Versorgungsunterbrechungen wegen Nichtzahlung bei Haushaltskunden (Fassung seit 23.12.2025)
- § 41g EnWG: Ergänzende Regelungen in der Grundversorgung (Abwendungsvereinbarung)
- § 111b EnWG: Schlichtungsstelle Energie
- Verbraucherzentrale: Stromsperre, was nun?
Stand: 14. Oktober 2026. Alle Angaben dienen der Information und sind keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Gesetze und die Schreiben Ihres Lieferanten. Fristen und Regeln können sich ändern.
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