Alternative zu PLAN-B NET ZERO: neuer Tarif zum 7. Dezember
Sie möchten nach der Preiserhöhung wechseln? Vergleichen Sie Tarife für Ihre PLZ. Wir übernehmen die Sonderkündigung und den Wechsel, damit Sie ab dem 7. Dezember nahtlos weiter Strom haben.
Was kostet Sie die Erhöhung?
Die Werte stehen im Schreiben Ihres Anbieters (bisher und neu).
Wir kündigen Ihren bisherigen Vertrag zum 06.12.2026 und melden Sie zum 07.12.2026 beim neuen Anbieter an. Auch Tarife, die bei negativer Schufa oft möglich sind, sind dabei.
Drei Wege, Sie entscheiden
Tarif für Ihre PLZ wählen, wir kündigen Ihren bisherigen Vertrag zum 6. Dezember und melden Sie zum 7. Dezember beim neuen Anbieter an. Auch Tarife, die bei negativer Schufa oft möglich sind.
Mit unserem Generator erstellen Sie Widerspruch, Sonderkündigung, SEPA-Widerruf oder Abschlag-Anpassung als PDF und senden es per E-Mail.
Schreiben Sie uns per WhatsApp, auf Deutsch oder Arabisch. Wir prüfen mit Ihnen den passenden Weg.
Ihre Rechte bei einer Preiserhöhung
- Ändert der Anbieter die Preise, können Sie den Vertrag ohne Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen; ein Entgelt dafür ist nicht erlaubt (§ 41 Abs. 5 EnWG).
- Haushaltskunden müssen spätestens einen Monat vor der Änderung informiert werden, einfach und verständlich, mit Anlass und Umfang (§ 41 Abs. 5 EnWG). Fehlt das, ist eine Erhöhung nach dem BGH unwirksam (Verbraucherzentrale).
- Das Sonderkündigungsrecht ist zeitlich begrenzt: Kündigen Sie vor dem Inkrafttreten der neuen Preise. Gelten diese ab 7. Dezember, ist das Kündigungsdatum der 6. Dezember.
- Ihr Abschlag muss sich am tatsächlichen Verbrauch orientieren (§ 41b Abs. 3 EnWG).
Musterschreiben erstellen (PDF)
Wählen Sie, was Sie Ihrem Anbieter schreiben möchten. Ihre Daten bleiben auf Ihrem Gerät.
Kündigung, Widerspruch und Widerruf genügen in Textform, eine E-Mail reicht. Musterschreiben ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall; bei Streit helfen Verbraucherzentralen und die Schlichtungsstelle Energie.
Was bisher bekannt ist
- Laut Finanztip (05.11.2026) kündigt PLAN-B NET ZERO Energy deutliche Preiserhöhungen an, die ab dem 7. Dezember 2026 gelten sollen, bei vielen Betroffenen trotz vereinbarter Preisgarantie. In einem dort genannten Beispiel steigt die Jahresrechnung um rund 80 Prozent.
- Finanztip hält viele der Erhöhungen für unzulässig und empfiehlt den Anbieter seit dem 4. November vorerst nicht mehr.
- Der Anbieter erklärte gegenüber Finanztip, sich an vereinbarte Preisgarantien halten zu wollen; in Einzelfällen hätten Kunden die Mitteilung versehentlich erhalten. Betroffene sollen sich melden und können der Preisanpassung widersprechen.
Häufige Fragen
Bis wann muss ich kündigen?
Vor dem Inkrafttreten der neuen Preise. Gelten sie ab dem 7. Dezember 2026, kündigen Sie zum 6. Dezember 2026. Eine E-Mail genügt.
Kostet die Sonderkündigung etwas?
Nein. Für die Kündigung wegen einer Preisänderung darf kein gesondertes Entgelt verlangt werden (§ 41 Abs. 5 EnWG).
Habe ich nach der Kündigung trotzdem Strom?
Ja. Wechseln Sie mit Lieferbeginn am Tag nach dem Vertragsende. Falls doch eine Lücke entsteht, beliefert Sie übergangsweise der Grundversorger.
Ich habe eine negative Schufa. Bekomme ich einen neuen Tarif?
Oft ja. Im Vergleich finden Sie auch Tarife, die bei negativer Schufa häufig möglich sind; die Entscheidung trifft der jeweilige Anbieter.
Soll ich erst widersprechen oder sofort kündigen?
Beides ist möglich. Unser Musterschreiben „Widerspruch und vorsorgliche Sonderkündigung“ verbindet beides: Sie bestehen auf der Preisgarantie und kündigen vorsorglich, falls der Anbieter an der Erhöhung festhält.
Quellen
- Finanztip (05.11.2026): Preiserhöhung trotz Preisgarantie bei PLAN-B NET ZERO
- Bild: Bericht über die Preiserhöhung
- § 41 EnWG (Gesetze im Internet)
- § 41b EnWG (Gesetze im Internet)
- Verbraucherzentrale: BGH zu unzureichenden Preisänderungs-Mitteilungen
- Schlichtungsstelle Energie
Now Check ist ein unabhängiger Energiemakler und nicht mit PLAN-B NET ZERO verbunden. Die Angaben beruhen auf den genannten Quellen (Stand 05.11.2026).