Nachtspeicher-Stromvertrag kündigen: Fristen und Sonderkündigung
Wer den Anbieter für seinen Nachtspeicherstrom wechseln möchte, sollte die Kündigungsfristen kennen. Hier lesen Sie, wann Sie selbst kündigen müssen und wann der neue Anbieter es übernimmt.
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Ordentliche Kündigung
Die Kündigungsfrist steht in Ihrem Vertrag. Bei Verträgen, die seit dem 1. März 2022 abgeschlossen wurden, darf sie höchstens einen Monat betragen. Bei einem üblichen Anbieterwechsel übernimmt der neue Anbieter in der Regel die Kündigung bei Ihrem bisherigen Versorger. Sie müssen dann nicht selbst kündigen.
Bei der Grundversorgung gilt eine gesetzlich geregelte Kündigungsfrist von zwei Wochen.
Sonderkündigung bei Preiserhöhung
Kündigt Ihr Anbieter höhere Preise an, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Die Preiserhöhung muss spätestens vier Wochen vor Inkrafttreten angekündigt werden. Innerhalb dieser Zeit sollten Sie kündigen und zu einem neuen Anbieter wechseln.
Bei einer Sonderkündigung müssen Sie selbst kündigen. Der neue Anbieter kann das nicht für Sie übernehmen. Nennen Sie in der Kündigung den Grund, zum Beispiel die Preiserhöhung zu einem bestimmten Datum, und bitten Sie um eine schriftliche Bestätigung.
Sonderkündigung beim Umzug
Auch beim Umzug kann ein Sonderkündigungsrecht entstehen, etwa wenn Ihr Anbieter am neuen Wohnort nicht liefert. Meist verlangen Anbieter, dass Sie den Umzug einige Wochen vorher melden. Kann der Anbieter zu den bisherigen Konditionen liefern, bleibt der Vertrag in der Regel bestehen.
Praktische Tipps
- Kündigung in Textform (E-Mail, Fax oder Post) einreichen und Bestätigung anfordern.
- Zählernummer, Kundennummer und Zählerstände von HT und NT angeben.
- Fristen und Bedingungen Ihres Vertrags gehen vor: Prüfen Sie die Unterlagen.
- Die Stromversorgung bleibt auch bei einer Kündigung jederzeit gesichert.
Dies ist eine allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Bei Streit mit dem Anbieter hilft die Verbraucherzentrale.
Was in die Kündigung gehört
- Ihr Name, Ihre Adresse und Ihre Kundennummer.
- Zählernummer und Zählerstand.
- Der Hinweis, ob es sich um eine ordentliche Kündigung oder um eine Sonderkündigung handelt, bei Sonderkündigung mit Grund und Datum der Preisänderung.
- Die Bitte um eine schriftliche Bestätigung.
Checkliste
- Vertragsunterlagen und Kündigungsfrist prüfen.
- Fristen im Kalender notieren.
- Kündigung in Textform einreichen und Bestätigung aufbewahren.
Häufige Fragen
Wie lange ist die Kündigungsfrist beim Nachtspeicherstrom?
Muss ich selbst kündigen?
Wann habe ich ein Sonderkündigungsrecht?
Was passiert, wenn ich keinen neuen Anbieter finde?
Gelten die Fristen auch für Wärmepumpenstrom?
Reicht eine E-Mail zur Kündigung?
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Quellen und weiterführende Informationen
- stromauskunft.de: Stromanbieter kündigen, Sonderkündigungsrecht und Kündigungsfristen
- CHECK24: Stromvertrag kündigen (Fristen bei Verträgen ab 1. März 2022)
- Verbraucherzentrale NRW: Nachtspeicherheizung, Wechsel des Stromtarifs kann Geld sparen (Stand 21.10.2024)
Stand: Oktober 2026. Alle Angaben dienen der Information und sind ohne Gewähr. Maßgeblich sind die Bedingungen Ihres Anbieters und Ihres Netzbetreibers. Preise und Regeln ändern sich, den aktuellen Stand zeigt der Tarifvergleich.
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