Ihre Rechte bei Preiserhöhungen durch den Energieanbieter
Wenn Ihr Energieanbieter die Preise für Strom oder Gas erhöht, stehen Ihnen als Verbraucher verschiedene Rechte zu, um sich vor unzulässigen oder unangemessenen Erhöhungen zu schützen. Es ist wichtig, diese Rechte zu kennen und entsprechend zu handeln.
Informationspflicht des Energieanbieters
Kurz gesagt: Ihr Energieanbieter muss Sie rechtzeitig und transparent über jede geplante Preiserhöhung informieren.
Gemäß § 41 Abs. 5 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) ist der Anbieter verpflichtet, Sie mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten der Preiserhöhung schriftlich zu benachrichtigen. Diese Mitteilung muss den Anlass, die Voraussetzungen und den Umfang der Preisänderung klar und verständlich erläutern. Zudem muss sie auf Ihr Sonderkündigungsrecht hinweisen.
Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen
Kurz gesagt: Bei jeder Preiserhöhung haben Sie das Recht, Ihren Vertrag außerordentlich zu kündigen.
Unabhängig von der vereinbarten Vertragslaufzeit oder Kündigungsfrist können Sie den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preiserhöhung kündigen. Dieses Sonderkündigungsrecht ermöglicht es Ihnen, zu einem anderen Anbieter zu wechseln, wenn Sie mit der Preiserhöhung nicht einverstanden sind.
Unzulässige Preiserhöhungen trotz Preisgarantie
Kurz gesagt: Eine Preisgarantie schützt Sie vor Preiserhöhungen während der vereinbarten Laufzeit.
Einige Anbieter versuchen dennoch, trotz bestehender Preisgarantien die Preise zu erhöhen. Solche Erhöhungen sind in der Regel unzulässig. Beispielsweise hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden, dass Preiserhöhungen der ExtraEnergie GmbH trotz Preisgarantie rechtswidrig sind.
Erhöhung der Abschlagszahlungen
Kurz gesagt: Eine Erhöhung der monatlichen Abschlagszahlungen ohne Ihre Zustimmung ist nicht zulässig.
Ihr Energieanbieter darf die monatlichen Abschlagszahlungen nicht einseitig erhöhen, es sei denn, es liegt eine wirksame Preiserhöhung vor. Falls Ihr Anbieter eine Erhöhung der Abschläge ankündigt, sollten Sie prüfen, ob eine entsprechende Preiserhöhung wirksam mitgeteilt wurde.
Missbrauchsverbot bei Preiserhöhungen
Kurz gesagt: Preiserhöhungen müssen sachlich gerechtfertigt sein.
Während der Geltungsdauer der Energiepreisbremsen dürfen Energieversorger die Preise nur erhöhen, wenn die Anpassung sachlich gerechtfertigt ist. Die Beweispflicht liegt beim Versorger, der gegenüber dem Bundeskartellamt nachweisen muss, dass die Erhöhung gerechtfertigt ist.
Wie Sie auf eine Preiserhöhung reagieren sollten
Kurz gesagt: Prüfen Sie die Mitteilung sorgfältig und nutzen Sie gegebenenfalls Ihr Sonderkündigungsrecht.
Wenn Sie eine Mitteilung über eine Preiserhöhung erhalten, sollten Sie diese genau prüfen. Achten Sie darauf, ob die Mitteilung alle erforderlichen Informationen enthält und ob die Preiserhöhung zulässig ist. Falls Sie mit der Erhöhung nicht einverstanden sind, können Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und zu einem anderen Anbieter wechseln. Um den passenden Anbieter zu finden, kann ein kostenloser Strom- und Gasvergleich hilfreich sein.
Über Now Check
Now Check ist ein kostenloser Strom- und Gasvergleich mit Sitz in Gelsenkirchen. Neben dem Vergleich gibt es kostenlose Tools, zum Beispiel einen Kündigungsservice und eine Umzugscheckliste. Beratung ist auf Deutsch und Arabisch möglich.
Quellen
- Energiepreise: Ihre Rechte bei Strom- und Gaspreiserhöhungen | AlleAktien Verbraucherzentrale
- Bruch von Preisgarantien durch ExtraEnergie GmbH rechtswidrig | Verbraucherzentrale NRW
- Energieanbieter fordert höhere Abschläge: Das ist zu tun | Verbraucherzentrale.de
- Missbrauchsverbot bei Erhöhung von Energiepreisen | Verbraucherzentrale Niedersachsen
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Dieser Artikel wurde automatisiert recherchiert und erstellt und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Fachberatung.