Rechte und Fristen beim Wechsel des Energieversorgers: Was Verbraucher wissen sollten
Ratgeber20. September 20262 Min. Lesezeit

Rechte und Fristen beim Wechsel des Energieversorgers: Was Verbraucher wissen sollten

Ein Wechsel des Energieversorgers kann Verbrauchern helfen, Kosten zu sparen und von besseren Konditionen zu profitieren. Dabei ist es wichtig, die eigenen Rechte und die geltenden Fristen zu kennen, um einen reibungslosen Übergang sicherzustellen.

Vertragskündigung und Kündigungsfristen

Kurz gesagt: Die Kündigungsfristen Ihres aktuellen Energievertrags bestimmen, wann ein Wechsel möglich ist.

Bevor Sie den Anbieter wechseln, sollten Sie die Kündigungsfristen Ihres bestehenden Vertrags prüfen. Diese variieren je nach Vertragsart und Anbieter. In der Regel übernimmt der neue Lieferant die Kündigung beim bisherigen Anbieter. Bei Sonderkündigungsrechten, beispielsweise bei Preiserhöhungen, sollten Sie die Kündigung jedoch selbst vornehmen, um sicherzustellen, dass alle Fristen eingehalten werden.

Technischer Wechselprozess und Fristen

Kurz gesagt: Seit Juni 2025 muss der technische Wechsel des Stromlieferanten innerhalb von 24 Stunden erfolgen.

Gemäß § 20a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) wurde der technische Prozess des Stromlieferantenwechsels beschleunigt. Seit dem 6. Juni 2025 ist der Netzbetreiber verpflichtet, den Wechsel innerhalb von 24 Stunden durchzuführen. Dies bedeutet, dass der eigentliche technische Vorgang des Wechsels werktags innerhalb eines Tages abgeschlossen sein muss.

Wichtig zu beachten ist, dass diese 24-Stunden-Frist den technischen Wechsel betrifft und nicht die vertraglichen Kündigungsfristen ersetzt. Ihre bestehenden Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen bleiben weiterhin gültig.

Kostenfreiheit des Lieferantenwechsels

Kurz gesagt: Der Wechsel des Energieversorgers ist für Verbraucher kostenfrei.

Der Wechsel des Energieversorgers darf für den Verbraucher keine zusätzlichen Kosten verursachen. Dies ist gesetzlich in § 20a Abs. 3 EnWG festgelegt. Auch die Kündigung des bestehenden Vertrags ist für Haushaltskunden kostenfrei.

Widerrufsrecht bei Vertragsabschluss

Kurz gesagt: Bei Fernabsatzverträgen haben Sie ein 14-tägiges Widerrufsrecht.

Wenn Sie einen Strom- oder Gasvertrag online, telefonisch oder an der Haustür abgeschlossen haben, steht Ihnen ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Innerhalb dieser Frist können Sie den Vertrag ohne Angabe von Gründen widerrufen. Ein wirksamer Widerruf führt dazu, dass der Vertrag als nicht abgeschlossen gilt.

Empfehlung: Zählerstand ablesen

Kurz gesagt: Notieren Sie Ihren Zählerstand zum Zeitpunkt des Wechsels.

Es ist ratsam, den Zählerstand zum Zeitpunkt des Lieferantenwechsels abzulesen und diesen sowohl dem bisherigen als auch dem neuen Lieferanten mitzuteilen. Dies stellt sicher, dass die Abrechnungen korrekt erfolgen und es zu keinen Unstimmigkeiten kommt.

Um den Wechselprozess zu erleichtern, bietet Now Check einen kostenlosen Kündigungsservice an, der Sie bei der reibungslosen Beendigung Ihres aktuellen Vertrags unterstützt.

Über Now Check

Now Check ist ein kostenloser Strom- und Gasvergleich mit Sitz in Gelsenkirchen. Neben dem Vergleich gibt es kostenlose Tools, zum Beispiel einen Kündigungsservice und eine Umzugscheckliste. Beratung ist auf Deutsch und Arabisch möglich.

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