Rechte und Fristen beim Wechsel des Energieanbieters: Was Verbraucher wissen sollten
Ratgeber02. Oktober 20263 Min. Lesezeit

Rechte und Fristen beim Wechsel des Energieanbieters: Was Verbraucher wissen sollten

Ein Wechsel des Energieanbieters kann helfen, Kosten zu sparen und bessere Vertragsbedingungen zu erhalten. Dabei ist es wichtig, die eigenen Rechte und die geltenden Fristen zu kennen, um einen reibungslosen Übergang sicherzustellen.

Rechte beim Anbieterwechsel

Kurz gesagt: Verbraucher haben das Recht, ihren Energieanbieter frei zu wählen und den Wechsel ohne zusätzliche Kosten durchzuführen.

Gemäß § 20a Abs. 3 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) darf der Wechsel des Energieanbieters für den Verbraucher mit keinen zusätzlichen Kosten verbunden sein. Dies bedeutet, dass weder der alte noch der neue Anbieter Gebühren für den Wechselprozess erheben dürfen. Zudem ist der technische Wechselprozess gesetzlich geregelt, um einen unterbrechungsfreien Übergang zu gewährleisten. Verbraucher müssen sich also keine Sorgen machen, während des Wechsels ohne Strom oder Gas dazustehen.

Fristen beim Anbieterwechsel

Kurz gesagt: Der technische Wechselprozess darf ab dem 1. Januar 2026 werktags nicht länger als 24 Stunden dauern.

Der eigentliche Wechselprozess, also die technische Umstellung, darf gemäß § 20a Abs. 2 EnWG ab dem 1. Januar 2026 werktags nicht länger als 24 Stunden dauern. Diese Regelung gilt für Stromlieferverträge; für Gasverträge können abweichende Fristen gelten. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die tatsächliche Dauer des Wechsels auch von der Restlaufzeit und den Kündigungsfristen des bestehenden Vertrags abhängt. Daher sollten Verbraucher ihre aktuellen Vertragsbedingungen genau prüfen, um den optimalen Zeitpunkt für den Wechsel zu bestimmen.

Wichtige Hinweise zur Kündigung

Kurz gesagt: Bei Sonderkündigungen oder knappen Fristen sollten Verbraucher selbst kündigen.

In der Regel übernimmt der neue Anbieter die Kündigung des bestehenden Vertrags. Allerdings gibt es Situationen, in denen es ratsam ist, die Kündigung selbst vorzunehmen. Dies gilt insbesondere bei Sonderkündigungsrechten, beispielsweise aufgrund von Preiserhöhungen, oder wenn die Kündigungsfrist des aktuellen Vertrags bald endet. In solchen Fällen sollten Verbraucher die Kündigung eigenständig und rechtzeitig durchführen, um eine automatische Vertragsverlängerung zu vermeiden. Zudem ist es wichtig, den neuen Anbieter darüber zu informieren, dass der alte Vertrag bereits gekündigt wurde.

Besonderheiten bei Umzügen

Kurz gesagt: Seit dem 6. Juni 2025 sind rückwirkende An- und Abmeldungen von Stromverträgen nicht mehr möglich.

Bei einem Umzug sollten Verbraucher beachten, dass seit dem 6. Juni 2025 rückwirkende An- und Abmeldungen von Stromverträgen nicht mehr zulässig sind. Das bedeutet, dass sowohl die Anmeldung beim neuen Anbieter als auch die Abmeldung beim bisherigen Anbieter vor dem Umzug erfolgen müssen. Andernfalls können Verbraucher verpflichtet sein, die Stromkosten bis zur tatsächlichen Abmeldung zu tragen. Daher ist es ratsam, den Energieversorger frühzeitig über den bevorstehenden Umzug zu informieren und die notwendigen Schritte rechtzeitig einzuleiten.

Fazit

Ein bewusster Wechsel des Energieanbieters kann finanzielle Vorteile bringen und zu besseren Vertragsbedingungen führen. Dabei ist es entscheidend, die eigenen Rechte und die geltenden Fristen zu kennen. Verbraucher sollten ihre aktuellen Verträge sorgfältig prüfen, Kündigungsfristen beachten und bei Bedarf selbst aktiv werden, um einen reibungslosen Wechsel sicherzustellen. Für eine unkomplizierte Kündigung bietet Now Check einen kostenlosen Kündigungsservice an, der Verbraucher bei diesem Prozess unterstützt.

Über Now Check

Now Check ist ein kostenloser Strom- und Gasvergleich mit Sitz in Gelsenkirchen. Neben dem Vergleich gibt es kostenlose Tools, zum Beispiel einen Kündigungsservice und eine Umzugscheckliste. Beratung ist auf Deutsch und Arabisch möglich.

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