Industriestrompreis 2026–2028: Entlastung für energieintensive Unternehmen beschlossen
Nachrichten20. September 20262 Min. Lesezeit

Industriestrompreis 2026–2028: Entlastung für energieintensive Unternehmen beschlossen

Die Bundesregierung hat für die Jahre 2026 bis 2028 einen Industriestrompreis eingeführt, um energieintensive Unternehmen bei den Stromkosten zu entlasten. Die Europäische Kommission genehmigte dieses Entlastungsinstrument am 16. April 2026.

Details des Industriestrompreises

Der Industriestrompreis zielt darauf ab, strom- und handelsintensive Unternehmen aus 91 definierten Sektoren zu unterstützen. Der Zielpreis liegt bei 5 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh) und basiert auf dem Großhandelsstrompreis. Unternehmen können für bis zu 50 % ihres Stromverbrauchs eine Reduktion des Strompreises um bis zu 50 % des relevanten Großhandelspreises erhalten, wobei der geförderte Preis nicht unter 50 €/MWh (5 ct/kWh) liegen darf.

Förderfähige Unternehmen

Antragsberechtigt sind Produktionsstätten strom- und handelsintensiver Unternehmen aus den in den EU-Beihilfeleitlinien definierten Sektoren gemäß Anhang I, Teilliste 1 der Klima-, Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien (KUEBLL-Liste). Zu den förderfähigen Branchen zählen unter anderem die chemische Industrie, die Glas- und Keramikindustrie, die Metallerzeugung und -verarbeitung sowie die Papierindustrie.

Voraussetzungen und Verpflichtungen

Unternehmen müssen mindestens 50 % der erhaltenen Beihilfe innerhalb von 48 Monaten in Maßnahmen zur Dekarbonisierung, Effizienzsteigerung oder Flexibilisierung investieren. Zudem ist die Förderung auf energieintensive Prozesse beschränkt; Stromverbräuche für Verwaltung, IT oder Büroflächen sind nicht förderfähig.

Antragsverfahren

Die Antragstellung erfolgt rückwirkend für das jeweilige Abrechnungsjahr. Für das Jahr 2026 können Anträge ab Anfang 2027 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingereicht werden.

Auswirkungen auf Unternehmen

Der Industriestrompreis soll die Wettbewerbsfähigkeit energieintensiver Unternehmen stärken und den Industriestandort Deutschland sichern. Allerdings gibt es auch kritische Stimmen: Eine Analyse des ZEW Mannheim warnt vor möglichen Wettbewerbsverzerrungen und Effizienzverlusten durch die Subventionierung, da Unternehmen mit geringerem Strombedarf im Schnitt deutlich mehr für Strom zahlen als solche mit einem großen.

Fazit

Der Industriestrompreis bietet energieintensiven Unternehmen eine befristete Entlastung bei den Stromkosten und fördert Investitionen in nachhaltige Technologien. Unternehmen sollten prüfen, ob sie die Voraussetzungen erfüllen und die erforderlichen Investitionen tätigen können, um von der Förderung zu profitieren.

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