Mieterhöhung-Rechner — Kappungsgrenze prüfen | Now Check
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Mieterhöhung-Rechner

Prüfen Sie kostenlos, ob eine Mieterhöhung die gesetzliche Kappungsgrenze nach §558 Abs. 3 BGB einhält.

Miete vor 3 Jahren bzw. zu Beginn des Zeitraums.

Nach §558 Abs. 3 BGB darf die Miete innerhalb von drei Jahren höchstens um 20% steigen — in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt nur um 15%.

Zusätzlich gilt: Die neue Miete darf die ortsübliche Vergleichsmiete laut Mietspiegel nicht überschreiten. Eine Mieterhöhung ist außerdem frühestens 12 Monate nach der letzten Erhöhung möglich.

Dieser Rechner dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Ob die abgesenkte Kappungsgrenze für Ihre Gemeinde gilt, erfahren Sie bei Ihrer Stadt-/Gemeindeverwaltung oder einem örtlichen Mieterverein.