Energieausweis: Was Sie wissen müssen
Beim Verkauf oder der Vermietung einer Immobilie ist der Energieausweis gesetzlich vorgeschrieben. Hier die wichtigsten Fakten kompakt zusammengefasst.
Wann ist er Pflicht?
Nach §80 GEG (Gebäudeenergiegesetz) müssen Eigentümer:innen bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung einer Immobilie einen gültigen Energieausweis vorlegen — spätestens bei der ersten Besichtigung, unaufgefordert.
Bei reiner Eigennutzung ohne Verkaufs- oder Vermietungsabsicht besteht keine Pflicht.
Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis?
Basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre. Günstiger, aber abhängig vom Nutzerverhalten.
Berechnet den theoretischen Energiebedarf anhand der Bausubstanz. Oft Pflicht bei älteren Gebäuden mit weniger als 5 Wohneinheiten.
Gültigkeitsdauer
Was kostet ein Energieausweis?
Wichtige Änderung 2026
Seit dem 29. Mai 2026 gilt eine neue, EU-weit einheitliche Energieeffizienzskala von A bis G — sie ersetzt die frühere Skala von A+ bis H. Bereits ausgestellte Energieausweise bleiben bis zu ihrem individuellen Ablaufdatum weiterhin gültig.
Wer darf einen Energieausweis ausstellen?
Nach §88 GEG dürfen nur qualifizierte Fachleute (z. B. Architekt:innen, Bauingenieur:innen oder entsprechend zertifizierte Handwerksmeister:innen) einen Energieausweis ausstellen. Ein selbst erstellter Ausweis ist rechtlich ungültig.
Ein fehlender oder abgelaufener Energieausweis kann bei Verkauf oder Vermietung mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 € geahndet werden (§108 GEG). Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Energieberatung.
Wenn Sie Ihre Immobilie vermieten oder verkaufen — vergleichen Sie gleichzeitig gleich den passenden Strom- oder Gastarif für die neuen Mieter.
